User Story #3 - Nicht lösbare buergermeldung

Unsere dritte Userstory handelt von einem Gemeindemitarbeiter, der die buergermeldungen gezielt nutzt, um ein effizientes Abarbeiten der Anliegen der Bürger zu gewährleisten. Leider kommt es auch vor, dass manche buergermeldungen nicht erledigt werden können. Weshalb? Das erfahrt ihr hier.
User Story #3 - Nicht lösbare buergermeldung

Bei meiner Arbeit im Gemeindeamt bin ich immerzu bemüht die Anliegen der Bürger schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder selbst zu erledigen.

Allerdings können nicht immer alle Bürgermeldungen so schnell bearbeitet werden wie sich der engagierte Bürger das wünscht. Manchmal werden spezielle Ersatzteile benötigt, manchmal braucht es Genehmigungen oder ein formelles Verwaltungsverfahren.

In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass einer Bürgermeldung überhaupt nicht entsprochen werden kann. Diese Meldungen werden dann mit dem Status „nicht möglich“ quittiert.

Hier ist mir in meiner Zeit als Gemeindeverantwortlicher aufgefallen, dass es ganz besonders wichtig für den Meldenden und die zahlreichen Mitlesenden ist die Begründung für diese Fälle zu schildern. Je ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher diese ausfällt, umso eher wird aus der Enttäuschung über die Ablehnung Verständnis und Akzeptanz.

Ein Beispiel für eine besonders professionelle und bürgerfreundliche Ablehnung eines Ansinnens zeigt eine Bürgermeldung von vor etwa zwei Jahren. In dieser buergermeldung hat sich der Meldende einen Zebrastreifen an einer Stelle gewünscht an der unter Anderem Schulkinder die Straße queren müssen.

Diesem Anliegen wurde sinngemäß wie folgt begegnet:

 „Ihr Wunsch ist in der Gemeinde bereits vermerkt. Schon im Zuge des Ausbaus bzw. der Sanierung der betreffenden Straße vor ca. zehn Jahren hat die Gemeinde die Markierung von Schutzwegen beantragt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat damals aufgetragen eine Zählung der Fußgänger und Verkehrsteilnehmer zu veranlassen. Nachdem die Anzahl der Fußgänger, die stündlich die Straße überquerten, nicht ausreichte, wurde die Verordnung der beantragten Schutzwege damals abgelehnt.

Die Erfahrungen zeigen, dass diese Vorgehensweise der Straßenbehörde heute noch restriktiver gehandhabt wird als vor zehn Jahren. Dies geht sogar so weit, dass Schutzwege, die die gesetzlichen Frequenz-Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, entfernt werden müssen.

Wir nehmen Ihr Anliegen gerne zur Kenntnis, müssen jedoch leider mitteilen, dass Ihr Wunsch mangels der gesetzlichen Mindestanforderungen derzeit nicht erfüllt werden kann. Für nähere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.“

Diese Rückmeldung an den Bürger erscheint mir vorbildlich und nachvollziehbar. Die Antwort wurde von den Nutzern mehrfach mit fünf Sternen gewürdigt. Schließlich kann man Ablehnungen, die einem im Leben immer wieder begegnen werden, problemlos akzeptieren, wenn man den Grund dafür kennt.

Meine Erfahrung zeigt, dass eine ausführliche und erklärende Rückmeldung Verständnis und Akzeptanz bei den Bürgern schafft. Somit ist beiden Seiten geholfen und einer positiven Zusammenarbeit steht nichts mehr im Wege.