Liebe Götznerinnen und Götzner,
Es ist Ihnen und uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Marktgemeinde lebenswert bleibt.
Mit diesem Serviceangebot und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie die Gemeindeverwaltung unkompliziert erreichen und uns Auffälligkeiten und Mängel im öffentlichen Raum melden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden sich dann um Ihre Anliegen kümmern.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über positive Rückmeldungen, indem Sie uns mitteilen, was Ihnen im öffentlichen Raum in Götzis besonders gefällt.
Wir freuen uns über Ihre Anregungen und bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Ihr Christian Loacker, Bürgermeister
Es ist Ihnen und uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Marktgemeinde lebenswert bleibt.
Mit diesem Serviceangebot und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie die Gemeindeverwaltung unkompliziert erreichen und uns Auffälligkeiten und Mängel im öffentlichen Raum melden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden sich dann um Ihre Anliegen kümmern.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über positive Rückmeldungen, indem Sie uns mitteilen, was Ihnen im öffentlichen Raum in Götzis besonders gefällt.
Wir freuen uns über Ihre Anregungen und bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Ihr Christian Loacker, Bürgermeister
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Informationsweitergabe
Meldungsnummer | 7/2014 |
Erstellt am | 17.04.2014 um 21:52 Uhr |
Kategorie | 09 Sonstiges |
Standort | 6840 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 18.04.2014 |
Dauer | 10 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrtes Rathaus Team Götzis,
Ich habe eine Frage zum Thema "personenbezogene Daten"
Laut dem Datenschutzgesetz von 2000 hat jedermann Anspruch auf die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten.
Ich hatte jedoch den Eindruck, dass personenbezogene Daten vom Gemeindeamt an die katholische Kirche weitergegeben wurden.
Können Sie mir bestätigen, dass dies sicher nicht der Fall war beziehungsweise keine Bürgerdaten (außer bei Amtshilfe und Vollzugshilfe) an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an die katholische oder eine andere Kirche.
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen!
Mit den besten Grüßen
Pierre Isele
Ich habe eine Frage zum Thema "personenbezogene Daten"
Laut dem Datenschutzgesetz von 2000 hat jedermann Anspruch auf die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten.
Ich hatte jedoch den Eindruck, dass personenbezogene Daten vom Gemeindeamt an die katholische Kirche weitergegeben wurden.
Können Sie mir bestätigen, dass dies sicher nicht der Fall war beziehungsweise keine Bürgerdaten (außer bei Amtshilfe und Vollzugshilfe) an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an die katholische oder eine andere Kirche.
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen!
Mit den besten Grüßen
Pierre Isele
KOMMENTARE
Hallo Frau Gassner,
Vielen Dank für die Klarstellung!
Auch ich wünsche einen schönen Tag
Pierre Isele
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Pierre Isele
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laut Meldegesetz § 20 Abs. 7 sind der Bürgermeister bzw. das Meldeamt verpflichtet, den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften die Meldedaten all jener in der Gemeinde angemeldeten Menschen zu übermitteln, die sich zu diesen Religionsgesellschaften bekannt haben.
Sollten Sie bezüglich diesem Meldegesetz noch zusätzliche Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Meldeamt im Hause oder an mich wenden.
Liebe Grüße aus dem Rathaus und wünsche einen schönen Tag
Cornelia Gassner