Liebe Bürgerinnen und Bürger Der Stadtgemeinde Hainburg a.d.Donau!
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Helmut Schmid
Bürgermeister
P.S.: Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden. Unser Ziel ist es Ihre Meldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.
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Einmündung Neugasse in Burgenlandstraße
Meldungsnummer | 17/2019 |
Erstellt am | 29.05.2019 um 15:25 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen/gemeinsam sicher (Straßen, Gehsteige, Baustellen, Ampel, Kreuzungen) |
Standort |
Neugasse 2410 Hainburg an der Donau |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 04.06.2019 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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Durch die geparkten Autos wird beim Einbiegen aus der Neugasse die Sicht in die Burgenlandstraße oft stark behindert, so dass man schon mit dem halben Auto in der Burgenlandstraße steht bis man Einsicht in den Querverkehr erlangt.
Da in diesem Bereich immer höhere Geschwindigkeiten gefahren werden ist Unfallgefahr gegeben.
Vorschlag zur Abhilfe: Ein Verkehrsspiegel gegenüber oder ein kurzes Parkverbot vor der Einmündung der Neugasse stadtauswärts, rechtsseitig.
Da in diesem Bereich immer höhere Geschwindigkeiten gefahren werden ist Unfallgefahr gegeben.
Vorschlag zur Abhilfe: Ein Verkehrsspiegel gegenüber oder ein kurzes Parkverbot vor der Einmündung der Neugasse stadtauswärts, rechtsseitig.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Kümmerl!
Mir ist schon klar, dass es sich bei der Abbildung um eine Extremsituation handelt, welche aber fallweise vorliegt.
Ich werde in der nächsten Zeit Bilder übermitteln wo ersichtlich ist, dass auch bei vorschriftsmäßig abgestellten größeren Fahrzeugen die Sicht in den Querverkehr nicht wesentlich besser ist.
Beste Grüße
Mir ist schon klar, dass es sich bei der Abbildung um eine Extremsituation handelt, welche aber fallweise vorliegt.
Ich werde in der nächsten Zeit Bilder übermitteln wo ersichtlich ist, dass auch bei vorschriftsmäßig abgestellten größeren Fahrzeugen die Sicht in den Querverkehr nicht wesentlich besser ist.
Beste Grüße
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Bei dem am Bild abgebildeten dunkelroten PKW wurde dieser rechtswidrig am Kreuzungspunkt abgestellt. Hier kann ausschließlich eine Anzeige ihrerseits bei der zuständigen Polizei erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kümmerl