Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!
Bürgermeister Dieter Egger
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Bürgermeister Dieter Egger
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Fussgängerstreifen Hohenems Reute
Meldungsnummer | 39/2016 |
Erstellt am | 17.11.2016 um 14:53 Uhr |
Kategorie | Anregung/Lob/Kritik |
Standort |
Reutestrasse 6845 Hohenems |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 21.11.2016 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren
Schon seit geräumiger Zeit ist mir und einigen anderen Eltern von der Emsreute aufgefallen, dass die Fußgängerschilder nicht mehr vorhanden sind, die Fußgängerstreifen nicht mehr deutlich sichtbar sind und auch nicht nachgemalt wurden. Diese (zwei) Fußgängerstreifen (höhe St. Rochusweg und beim Feuerwehrhaus) werden täglich von vielen Kindern benutzt, da sie ein Teil ihres Schul- und Kindergartenweges sind. Daher möchte ich gerne wissen, ob diese wirklich aufgrund der "Schildereinsparung" entfernt wurden oder was sonst der Grund ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Sicherheit der Kinder nicht mehr gegeben ist, nur weil man Straßenschilder einsparen will. Ich bitte Sie, dies zu klären und eine gute Lösung für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder und Ihre Sicherheit auf dem Schulweg zu finden. Irgendeine Lösung muss einfach her, da vor allem auch die jüngeren Kinder sonst nicht mehr sicher und selbständig über die Straße kommen!!!
Herzlichen Dank
Isabelle Jäger
Schon seit geräumiger Zeit ist mir und einigen anderen Eltern von der Emsreute aufgefallen, dass die Fußgängerschilder nicht mehr vorhanden sind, die Fußgängerstreifen nicht mehr deutlich sichtbar sind und auch nicht nachgemalt wurden. Diese (zwei) Fußgängerstreifen (höhe St. Rochusweg und beim Feuerwehrhaus) werden täglich von vielen Kindern benutzt, da sie ein Teil ihres Schul- und Kindergartenweges sind. Daher möchte ich gerne wissen, ob diese wirklich aufgrund der "Schildereinsparung" entfernt wurden oder was sonst der Grund ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Sicherheit der Kinder nicht mehr gegeben ist, nur weil man Straßenschilder einsparen will. Ich bitte Sie, dies zu klären und eine gute Lösung für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder und Ihre Sicherheit auf dem Schulweg zu finden. Irgendeine Lösung muss einfach her, da vor allem auch die jüngeren Kinder sonst nicht mehr sicher und selbständig über die Straße kommen!!!
Herzlichen Dank
Isabelle Jäger
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herzlichen Dank für Ihre Bürgermeldung. Nach Rücksprache mit der Stadtpolizei können wir Ihnen folgende Auskunft geben:
Laut Richtlinie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit erfordert die Anbringung eines Schutzwegs u. a. folgende Voraussetzungen:
- Mindestfrequenz: 50 Fußgänger bei gleichzeitig 300 Fahrzeugen pro Spitzenstunde bzw. in der Nähe der Schule 25 Kinder oder gebrechliche Personen und mehr als 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde.
- Beleuchtung
Punkt 1 trifft bei beiden Schutzwegen nicht zu. Bezüglich Beleuchtung werden wir prüfen, ob hier nachgerüstet werden kann.
§ 29a Straßenverkehrsordnung besagt außerdem folgendes:
Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten.
Kurz gesagt: Die beiden Schutzwege wurden entfernt, weil selbst zu Spitzenzeiten nur wenige Fußgänger bzw. Autos den von Ihnen genannten Bereich passieren und laut Gesetz alle Fahrzeuglenker verpflichtet sind, Kindern das Queren der Straße gefahrlos zu ermöglichen, wenn diese eine Fahrbahn überqueren möchten.
Zudem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet: Nach § 96 Abs. 2 StVO muss die Behörde alle 5 Jahre prüfen, ob angebrachte Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs noch erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Einrichtungen dieser Art sind zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fruhmann