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Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

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Bürgermeister Dieter Egger
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Fussgängerstreifen Hohenems Reute

Meldungsnummer 39/2016
Erstellt am 17.11.2016 um 14:53 Uhr
Kategorie Anregung/Lob/Kritik
Standort Reutestrasse
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 21.11.2016
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren

Schon seit geräumiger Zeit ist mir und einigen anderen Eltern von der Emsreute aufgefallen, dass die Fußgängerschilder nicht mehr vorhanden sind, die Fußgängerstreifen nicht mehr deutlich sichtbar sind und auch nicht nachgemalt wurden. Diese (zwei) Fußgängerstreifen (höhe St. Rochusweg und beim Feuerwehrhaus) werden täglich von vielen Kindern benutzt, da sie ein Teil ihres Schul- und Kindergartenweges sind. Daher möchte ich gerne wissen, ob diese wirklich aufgrund der "Schildereinsparung" entfernt wurden oder was sonst der Grund ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Sicherheit der Kinder nicht mehr gegeben ist, nur weil man Straßenschilder einsparen will. Ich bitte Sie, dies zu klären und eine gute Lösung für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder und Ihre Sicherheit auf dem Schulweg zu finden. Irgendeine Lösung muss einfach her, da vor allem auch die jüngeren Kinder sonst nicht mehr sicher und selbständig über die Straße kommen!!!

Herzlichen Dank
Isabelle Jäger
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 21.11.2016 um 08:36 Uhr
Titel: AW: Fussgängerstreifen Hohenems Reute
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Sehr geehrte Frau Jäger,

herzlichen Dank für Ihre Bürgermeldung. Nach Rücksprache mit der Stadtpolizei können wir Ihnen folgende Auskunft geben:

Laut Richtlinie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit erfordert die Anbringung eines Schutzwegs u. a. folgende Voraussetzungen:
- Mindestfrequenz: 50 Fußgänger bei gleichzeitig 300 Fahrzeugen pro Spitzenstunde bzw. in der Nähe der Schule 25 Kinder oder gebrechliche Personen und mehr als 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde.
- Beleuchtung

Punkt 1 trifft bei beiden Schutzwegen nicht zu. Bezüglich Beleuchtung werden wir prüfen, ob hier nachgerüstet werden kann.

§ 29a Straßenverkehrsordnung besagt außerdem folgendes:
Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten.

Kurz gesagt: Die beiden Schutzwege wurden entfernt, weil selbst zu Spitzenzeiten nur wenige Fußgänger bzw. Autos den von Ihnen genannten Bereich passieren und laut Gesetz alle Fahrzeuglenker verpflichtet sind, Kindern das Queren der Straße gefahrlos zu ermöglichen, wenn diese eine Fahrbahn überqueren möchten.

Zudem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet: Nach § 96 Abs. 2 StVO muss die Behörde alle 5 Jahre prüfen, ob angebrachte Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs noch erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Einrichtungen dieser Art sind zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fruhmann
 
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