Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!
Bürgermeister Dieter Egger
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Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
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Bürgermeister Dieter Egger
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Lagerung
Meldungsnummer | 35/2020 |
Erstellt am | 27.07.2020 um 19:26 Uhr |
Kategorie | Anregung/Lob/Kritik |
Standort |
Leermahdstraße 6845 Stadt Hohenems |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 03.08.2020 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ist es erlaubt, dass man im Gebiet einer überörtlichen Grünzone Stahl oder was noch sooo lagert?
KOMMENTARE
Die Stadtpolizei war vor Ort und wird mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt zu erheben.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
Danke!
Schönen guten Tag,
wir können Ihnen mitteilen, dass es sich bei besagtem Grundstück um ein Privatgrundstück handelt.
Nach Abklärungen mit dem Eigentümer handelt es sich lediglich um eine Zwischenlagerung aufgrund einer Geschäftsauflösung.
Dies ist grundsätzlich erlaubt, da hier kein Gewerbe betrieben wird.
Als Behörde gibt es hier keine Möglichkeit, einzuschreiten.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
wir können Ihnen mitteilen, dass es sich bei besagtem Grundstück um ein Privatgrundstück handelt.
Nach Abklärungen mit dem Eigentümer handelt es sich lediglich um eine Zwischenlagerung aufgrund einer Geschäftsauflösung.
Dies ist grundsätzlich erlaubt, da hier kein Gewerbe betrieben wird.
Als Behörde gibt es hier keine Möglichkeit, einzuschreiten.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
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wir haben Ihr Anliegen weitergeleitet. Ein Kollege der Stadtpolizei wird sich die Situation im Laufe des Tages vor Ort ansehen. Wir melden uns an dieser Stelle, sobald wir weitere Informationen für Sie haben.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung