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Alter Rhein - Hunde Leinenpflicht

Meldungsnummer 12/2015
Erstellt am 08.07.2015 um 18:29 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 09.07.2015
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich mich recht erinnere wurde 2011 eine Verordnung über das Führen von Hunden eingeführt, welche u.a. eine Leinenpflicht beim Alten Rhein beinhaltet? Leider stelle ich seit längerer Zeit fest, dass insbesondere im Bereich des alten Emser Bades, an warmen Tagen, vor allem am Wochenende, Hunde ohne Leine geführt bzw. sogar frei herumlaufen und die dort badenden Leute, als auch die dort lebenden Wildtiere teilweise stören. Hinweise an die Hundebesitzer meinerseits sind leider vergeblich gescheitert.
Ein Hinweis vor Ort und Kontrollgänge, o.ä. wären sicherlich hilfreich.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müller
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Kommentar erstellt am: 09.07.2015 um 08:32 Uhr
Titel: AW: Alter Rhein - Hunde Leinenpflicht
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Sehr geehrter Herr Müller!

Sie haben recht. Es gibt eine ortspolizeiliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden. Diese ist unter http://www.hohenems.at/zoolu-website/media/document/2875/2011-09- nachzulesen.
Zu jenen Bereichen, in denen Hunde an der Leine zu führen sind, zählt in der Zeit vom 15. März bis zum 31. August auch der Uferbereich des Alten Rheins und das angrenzende Waldgebiet.

Die Verordnung wird den Hundebesitzer/innen bei der Anmeldung ihres Hundes mitgegeben und wurde auch bei der Vorschreibung der Hundesteuer mitgeschickt. Die Hundehalter/innen sind also informiert.

Am Eingang zum Alten-Rhein-Gebiet (altes Bad) findet sich auf den Infotafeln sehr wohl ein Hinweis, dass Hunde an der Leine zu führen sind.

Die Stadtpolizei patrouilliert immer wieder auch im Bereich des Alten Rheins und informiert bzw. verwarnt Hundehalter/innen, die sich nicht an die Verordnung halten. Auch Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft sind möglich.

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung

Mario Lechner
 
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