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Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

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Bürgermeister Dieter Egger
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Schneeräumung Gehsteige Hohenems

Meldungsnummer 1/2017
Erstellt am 06.01.2017 um 13:15 Uhr
Kategorie Straßen/Wege/Verkehr
Standort Markus Sittikus Strasse
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 09.01.2017
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Es scheint der werten Stadtverwaltung entgangen zu sein, in den letzten Tagen nach dem Schneefall die Gehsteige zu räumen! In der ganzen Stadt haben die Fussgänger mit niedergetretenem Schnee zu kämpfen, kein Gehsteig ist geräumt!
Wir Mütter und Väter müssen nun unsere Kinderwagen auf der Strasse schieben, weil es absolut unmöglich ist, auch nur einen einzigen Gehsteig mit dem Kinderwagen zu benutzen. Die Situation ist eine Schande für Hohenems!
Nehmen Sie sich ein Beispiel an andere Städte wie Dornbirn, dort sind ausnahmslos ALLE Gehsteige frei. Hat Hohenems kein Geld, um die Gehsteige ausreichend zu säubern?? Und das ist die neue Vision = "Unsere Gass'"....?
Danke, dass wir Eltern bei mittelmässigem Schneefall nun zuhause sitzen dürfen mit unseren Kindern, weil Hohenems nicht fähig ist, seine Pflichten zu erfüllen.
Dr. König
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 09.01.2017 um 09:19 Uhr
Titel: AW: Schneeräumung Gehsteige Hohenems
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Sehr geehrte Frau Koenig,

herzlichen Dank für Ihre Bürgermeldung. Betreffend Ihrem Anliegen können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Da es in den vergangenen Jahren immer wieder Situationen gab, wo Eigentümer/innen von Liegenschaften irrtümlicherweise mehrfach davon ausgingen, dass die entlang ihrer Liegenschaft führenden Gehsteige von der Stadt Hohenems vom Schnee gereinigt werden, wird hier nochmal auf die geltenden Regelungen hingewiesen:
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Verpflichtung der Eigentümer/innen von Liegenschaften im Ortsgebiet unmissverständlich festgelegt, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, von Schnee zu säubern und zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.

Die Stadt Hohenems erlaubt sich gegenüber Anrainer/innen, welche im Sinne der StVO zur Schneeräumung und Bestreuung von Gehsteigen und Gehwegen verpflichtet sind, zur Vermeidung von Missverständnissen klarzustellen, dass die Anrainerpflicht zur Schneeräumung im genannten Umfang jedenfalls aufrecht bleibt. Der Werkhof führt die Schneeräumung ausschließlich nach betrieblicher Möglichkeit aus; es ist deshalb nicht gewährleistet, dass die Gehsteige überhaupt und falls ja zu welchem Zeitpunkt vom Schnee geräumt werden.

Der Reinigungsservice des Werkhofs ist zudem freiwillig und ergänzend, ohne Übernahme der Rechtspflicht der Liegenschaftseigentümer/innen zu verstehen. Der vom Werkhof der Stadt Hohenems wie beschrieben betriebene Schneeräumdienst entbindet die Anrainer/innen folglich nicht von ihrer Schneeräumungs- und Bestreuungsverpflichtung, ebenso wenig hat die Stadt Hohenems oder der Werkhof dadurch diese Verpflichtung der Anrainer/innen übernommen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Thomas Fruhmann
 
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