Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Hohenems. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!

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Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!

Bürgermeister Dieter Egger
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Meldungsnummer 6/2014
Erstellt am 16.04.2014 um 16:03 Uhr
Kategorie Straßen/Wege/Verkehr
Standort Bahnhofstraße 1
6845
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 23.04.2014
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Kommentar erstellt am: 23.04.2014 um 09:56 Uhr
Titel: AW: Werbung Offroaddhow
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Hallo Dieter!

Danke für die Anfrage! Die Abklärung hat etwas länger gedauert, weil das Thema etwas kompliziert ist.

Für den konkreten von Dir fotografierten Fall ist es baurechtlich so, dass die Werbeanlage nicht bewilligungspflichtig ist, wenn es sich um eine sportliche, kulturelle oder gemeinnützige, nur temporäre Veranstaltung in Hohenems handelt.

Privatrechtlich gesehen steht die Ampelanlage im Eigentum des Landes. Ob die Veranstalter/innen bzw. Plakatierer/innen eine Genehmigung der entsprechenden Abteilung des Amts der Vorarlberger Landesregierung haben, entzieht sich unserer Kenntnis. (Wären die Plakate auf einer Anlage im Eigentum der Stadt angebracht, würden die Veranstalter/innen aufgefordert, sie zu entfernen bzw. die Stadt würde sie entfernen und die Kosten gegebenenfalls verrechnen.)

Verkehrsrechtlich ist davon auszugehen, dass die Plakate keine Gefährdung darstellen. Daher ergibt sich auch für die Polizei keine unmittelbare Handhabe.

Die Frage wird sein, ob die Veranstalter/innen die Werbeanlage nach der Veranstaltung wieder entfernen.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 23.04.2014 um 11:18 Uhr
Titel: AW: AW: Werbung Offroaddhow
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Und leitet Ihr das ans Land weiter??
 
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Kommentar erstellt am: 23.04.2014 um 11:45 Uhr
Titel: AW: Werbung Offroaddhow
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Hallo!

Ja, die zuständige Straßenmeisterei ist informiert und wird die Plakate entfernen.
 
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