Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ampelschaltung am Wochenende am Mitterweg
Meldungsnummer | 593/2019 |
Erstellt am | 29.09.2019 um 18:06 Uhr |
Kategorie |
Ampeln (Störungsmeldungen, Wartung, Steuerung)
|
Standort |
Mitterweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 01.10.2019 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittelweg (nach der Hausnummer 13) befindet sich eine "Kreuzung" mit Ampel.
Anführungszeichen, weil diese keine Kreuzung zwischen zwei Straßen sondern zwischen einer Straße (Mittelweg) und zwei Privatparkplätzen (Merkur/Fitnesscenter auf der einen und Hofer/Fitnesscenter/Würthzentrum auf der anderen Seite) gebildet wird.
Die Ampel erlaubt an Arbeitstagen, dass der Auto und Fußgängerverkehr gut geregelt ist, da sich in der Nähe auch eine sehr großen Schule befindet.
Allerdings ist die Ampel 7 Tage die Woche aktiv, und das fast rund um die Uhr.
An Sonn- und Feiertagen wie in der Nacht allerdings, wo weder die Geschäfte noch die Schule offen sind, sehe ich keine Notwendigkeit einer Ampelregelung, da die übliche Vorrangsregelung für diese Art Kreuzungen ausreichend ist.
Falls meine Interpretation der Ampelregelung falsch sein sollte, würde ich mich freuen, mehr darüber zu erfahren, bzw zu wissen, wie die Beurteilung der Gefahrenkategorisierung durchgeführt wird.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
Annamaria de Franco
am Mittelweg (nach der Hausnummer 13) befindet sich eine "Kreuzung" mit Ampel.
Anführungszeichen, weil diese keine Kreuzung zwischen zwei Straßen sondern zwischen einer Straße (Mittelweg) und zwei Privatparkplätzen (Merkur/Fitnesscenter auf der einen und Hofer/Fitnesscenter/Würthzentrum auf der anderen Seite) gebildet wird.
Die Ampel erlaubt an Arbeitstagen, dass der Auto und Fußgängerverkehr gut geregelt ist, da sich in der Nähe auch eine sehr großen Schule befindet.
Allerdings ist die Ampel 7 Tage die Woche aktiv, und das fast rund um die Uhr.
An Sonn- und Feiertagen wie in der Nacht allerdings, wo weder die Geschäfte noch die Schule offen sind, sehe ich keine Notwendigkeit einer Ampelregelung, da die übliche Vorrangsregelung für diese Art Kreuzungen ausreichend ist.
Falls meine Interpretation der Ampelregelung falsch sein sollte, würde ich mich freuen, mehr darüber zu erfahren, bzw zu wissen, wie die Beurteilung der Gefahrenkategorisierung durchgeführt wird.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
Annamaria de Franco
KOMMENTARE
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Entscheidung, ob Signalanlagen vorzusehen sind und ob diese in einem 24h Betrieb gehalten werden, wird einerseits von geltenden Richtlinien und andererseits von einem Expertengremium getroffen.
Bei der von Ihnen angeführten Anlage ist festzuhalten, dass diese 24h, 7 Tage die Woche läuft. Dort ist ein spezielles Nachtprogramm aktiv. Die Hauptrichtung wird auf Dauergrün gehalten. Im Falle einer Anforderung aus der Querrichtung (Fahrzeuge oder Fußgänger) schaltet die Anlage sofort auf Freigabe für die Querrichtung.
Somit kommt es zu keinem unnötigen Anhalten auf der Hauptrichtung und die Querrichtung sowie die Fußgänger bekommen eine gesicherte Freigabe im Bedarfsfall.
Mit besten Grüßen
Verkehrsmanagement
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Entscheidung, ob Signalanlagen vorzusehen sind und ob diese in einem 24h Betrieb gehalten werden, wird einerseits von geltenden Richtlinien und andererseits von einem Expertengremium getroffen.
Bei der von Ihnen angeführten Anlage ist festzuhalten, dass diese 24h, 7 Tage die Woche läuft. Dort ist ein spezielles Nachtprogramm aktiv. Die Hauptrichtung wird auf Dauergrün gehalten. Im Falle einer Anforderung aus der Querrichtung (Fahrzeuge oder Fußgänger) schaltet die Anlage sofort auf Freigabe für die Querrichtung.
Somit kommt es zu keinem unnötigen Anhalten auf der Hauptrichtung und die Querrichtung sowie die Fußgänger bekommen eine gesicherte Freigabe im Bedarfsfall.
Mit besten Grüßen
Verkehrsmanagement
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Gerne leiten wir Ihr Anliegen an das zuständige Referat "Verkehrs- und Umweltmanagement" weiter.
Ein zuständiger Sachbearbeiter wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Verkehrsplanung