Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Meldung betreffend der Signalisierungen des Schutzweges an der Kreuzung Museumstraße / Ing.-Etzel-Straße in Innsbruck. Wir möchten uns im Namen des Verkehrsmanagements für die lange Wartezeit entschuldigen. Leider dauert es oftmals etwas länger bis Bürgermeldungen intern an uns weiter geleitet werden. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen auch gerne direkt unter ampel@innsbruck.gv.at zur Verfügung.
Auch hoffen wir, dass es geht Ihnen inzwischen gesundheitlich wieder besser geht.
Zu Ihrer Meldung betreffend der Grünzeiten bei Schutzwegen.
Wir wissen, dass dies ein Thema ist, das oft etwas missverstanden wird, deshalb haben wir versucht das Thema etwas grafisch aufzuarbeiten.
Grundsätzlich werden in den Gesetzen und Richtlinien folgende Grundlagen vorgegeben:
- Grünzeit ist definiert als Grün inklusive 4 maliges Grünblinken
- Die Gehgeschwindigkeit wird mit 1,5m/s für Fußgänger angenommen
- Die Mindestgrünzeit muss so berechnet werden, dass in der Grünzeit (Grün+Grünblinken) eine Fußgänger mit 1,5m/s mindestens über die Hälfte der gesamten Schutzweglänge kommt.
In unserem Fall bei dem Schutzweg vor der Kaiserstube haben wir versucht die Situation grafisch darzustellen (siehe Bild anbei).
Der Schutzweg hat eine Länge von etwas über 16m (16,18m). In Innsbruck berechnen wir die Mindestgrünzeit mit 1,2m/s, wir nehmen also einen langsameren Fußgänger als in den Richtlinien an, um generell mehr Grünzeit zu geben. Die von Ihnen genannte Kreuzung ist eine Vollverkehrsabhängige Kreuzung. Das heißt, durch Erfassungseinrichtungen reagiert die Kreuzung auf die Situation vor Ort. Im schlechtesten Fall bekommt man an diesem Schutzweg eine Grünzeit von 6+4 Sekunden (6 Sekunden Grün 4 Sekunden Grünbblinken). Dieser Wert ist der schlechteste Fall, der an dieser Kreuzung möglich ist, ohne eine Abschaltung der VLSA zu erwirken.
Würde also ein Fußgänger bei der Lichtsignalanlage vor dem Schutzweg stehen und die Ampel auf Grün schalten dann würde er an dieser Kreuzung mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2m/s um die 12m kommen ( (6+4)*1,2 = 12). Nach dieser Grünzeit gibt es dann noch eine so genannte Schutzzeit. Diese verhindert, dass Fußgänger die sich direkt auf dem Schutzweg befinden einen direkten Konflikt mit einem Verkehrsstrom haben. Das bedeutet, diese Zeit verhindert, dass die Autos die hier eingezeichnet sind, grün bekommen während der Fußgänger sich noch auf dem Schutzweg befindet und den Fußgänger gefährden würden. Bei diesem Schutzweg beträgt die Schutzzeit 13 Sekunden + die Einfahrzeit bis zum Konfliktpunkt.
Einfach gesagt, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet dauert es mindestens 13 Sekunden, bis die Ampel der Autofahrer auf Grün schaltet. Die Schutzzeit ist hier in Orange skizziert. Sollte ein Fußgänger beim letzten Grünblinken den Schutzweg betreten, kommt er mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2m/s 15,6m. Er kann also den Schutzweg noch komplett queren bis die Ampel der Autofahrer auf Grün schalten. Die Blau dargestellte Strecke ergibt sich aus der Einfahrtszeit. Wenn also ein Autofahrer in Fahrt in der ersten Grünsekunde über die Haltelinie fahren würde dann wäre er ca. in einer Sekunde am Konfliktpunkt beim Fußgänger. Diese Sekunde würde noch zur Schutzzeit zählen und wird daher hier in Blau dargestellt.
Angenommen man geht als Fußgänger bei der ersten Grünsekunde los dann bleiben einem mindestens 10 Sekunden Grünzeit (6+4) + 13 Sekunden Schutzzeit und 1 Sekunde Einfahrzeit der Autofahrer um den Schutzweg zu queren, also gesamt 24 Sekunden.
Wir hoffen, dass wir die Situation etwas aufklären konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne auch direkt unter ampel@innsbruck.gv.at jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ampelschaltungstheoretiker aus dem Verkehrsmanagement der Stadt Innsbruck
Grünphasen
Meldungsnummer | 498/2020 |
Erstellt am | 09.09.2020 um 06:14 Uhr |
Kategorie |
Ampeln (Störungsmeldungen, Wartung, Steuerung)
|
Standort |
Museumsstraße 31 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 25.09.2020 |
Dauer | 16 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
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von 5 (
Wir - die in der realen Welt Lebenden - haben ja schon öfter festgestellt, wie kurios manche Ampelschaltungen sind und wie legendär kurz die Grünphasen für Fußgänger. In der fiktiven Welt - also im Amt am Schreibtisch - befindet man diese Phasen allerdings als ausreichend lang. Soweit so different.
Da ich nun temporär selbst mit Krücken (Unterarmgehstützen) unterwegs bin, dachte ich mir, ich bin schlau und beherzige den amtlichen Tipp, unten auf den Taster zu drücken, um die Grünphase auf ein erträgliches Maß zu verlängern. Und da wären wir wieder bei Theorie und Praxis. Denn es ist mir trotzdem nie gelungen, mehr als die Hälfte der Straße zu überqueren, und ich habe mich wirklich extrem beeilt. Die Krönung lieferte dann heute Morgen die Ampel vor der Kaiserstube. Unten am Taster gedrückt, bei grün losgerannt, nach 5 Sekunden war es rot, wo befindet sich dann jemand, der gerade nicht sprinten kann?
Liebe Ampelschaltungstheoretiker, versucht es doch BITTE mal selbst, lasst euch dann von Autos anhupen und Radfahrern über den Haufen fahren und erzählt uns DANN bitte immer noch, die Grünphasen für Fußgänger sind a) lang genug, können b) durch drücken unten am Taster signifikant verlängert werden und c) ist es ja eigentlich sowieso nicht wahr, dass die Ampeln "komisch" und realitätsfern sind.
Da ich nun temporär selbst mit Krücken (Unterarmgehstützen) unterwegs bin, dachte ich mir, ich bin schlau und beherzige den amtlichen Tipp, unten auf den Taster zu drücken, um die Grünphase auf ein erträgliches Maß zu verlängern. Und da wären wir wieder bei Theorie und Praxis. Denn es ist mir trotzdem nie gelungen, mehr als die Hälfte der Straße zu überqueren, und ich habe mich wirklich extrem beeilt. Die Krönung lieferte dann heute Morgen die Ampel vor der Kaiserstube. Unten am Taster gedrückt, bei grün losgerannt, nach 5 Sekunden war es rot, wo befindet sich dann jemand, der gerade nicht sprinten kann?
Liebe Ampelschaltungstheoretiker, versucht es doch BITTE mal selbst, lasst euch dann von Autos anhupen und Radfahrern über den Haufen fahren und erzählt uns DANN bitte immer noch, die Grünphasen für Fußgänger sind a) lang genug, können b) durch drücken unten am Taster signifikant verlängert werden und c) ist es ja eigentlich sowieso nicht wahr, dass die Ampeln "komisch" und realitätsfern sind.
KOMMENTARE
Ein kleiner Hinweis zur beliebten Taktik "ignorieren und aussitzen": es wird noch ein paar Monate dauern, bis ich wieder normal gehen und Ampelsprints hinlegen kann, und ich werde permanent nachfragen...
Ich warte...
vielen Dank für Ihre Meldung betreffend der Signalisierungen des Schutzweges an der Kreuzung Museumstraße / Ing.-Etzel-Straße in Innsbruck. Wir möchten uns im Namen des Verkehrsmanagements für die lange Wartezeit entschuldigen. Leider dauert es oftmals etwas länger bis Bürgermeldungen intern an uns weiter geleitet werden. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen auch gerne direkt unter ampel@innsbruck.gv.at zur Verfügung.
Auch hoffen wir, dass es geht Ihnen inzwischen gesundheitlich wieder besser geht.
Zu Ihrer Meldung betreffend der Grünzeiten bei Schutzwegen.
Wir wissen, dass dies ein Thema ist, das oft etwas missverstanden wird, deshalb haben wir versucht das Thema etwas grafisch aufzuarbeiten.
Grundsätzlich werden in den Gesetzen und Richtlinien folgende Grundlagen vorgegeben:
- Grünzeit ist definiert als Grün inklusive 4 maliges Grünblinken
- Die Gehgeschwindigkeit wird mit 1,5m/s für Fußgänger angenommen
- Die Mindestgrünzeit muss so berechnet werden, dass in der Grünzeit (Grün+Grünblinken) eine Fußgänger mit 1,5m/s mindestens über die Hälfte der gesamten Schutzweglänge kommt.
In unserem Fall bei dem Schutzweg vor der Kaiserstube haben wir versucht die Situation grafisch darzustellen (siehe Bild anbei).
Der Schutzweg hat eine Länge von etwas über 16m (16,18m). In Innsbruck berechnen wir die Mindestgrünzeit mit 1,2m/s, wir nehmen also einen langsameren Fußgänger als in den Richtlinien an, um generell mehr Grünzeit zu geben. Die von Ihnen genannte Kreuzung ist eine Vollverkehrsabhängige Kreuzung. Das heißt, durch Erfassungseinrichtungen reagiert die Kreuzung auf die Situation vor Ort. Im schlechtesten Fall bekommt man an diesem Schutzweg eine Grünzeit von 6+4 Sekunden (6 Sekunden Grün 4 Sekunden Grünbblinken). Dieser Wert ist der schlechteste Fall, der an dieser Kreuzung möglich ist, ohne eine Abschaltung der VLSA zu erwirken.
Würde also ein Fußgänger bei der Lichtsignalanlage vor dem Schutzweg stehen und die Ampel auf Grün schalten dann würde er an dieser Kreuzung mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2m/s um die 12m kommen ( (6+4)*1,2 = 12). Nach dieser Grünzeit gibt es dann noch eine so genannte Schutzzeit. Diese verhindert, dass Fußgänger die sich direkt auf dem Schutzweg befinden einen direkten Konflikt mit einem Verkehrsstrom haben. Das bedeutet, diese Zeit verhindert, dass die Autos die hier eingezeichnet sind, grün bekommen während der Fußgänger sich noch auf dem Schutzweg befindet und den Fußgänger gefährden würden. Bei diesem Schutzweg beträgt die Schutzzeit 13 Sekunden + die Einfahrzeit bis zum Konfliktpunkt.
Einfach gesagt, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet dauert es mindestens 13 Sekunden, bis die Ampel der Autofahrer auf Grün schaltet. Die Schutzzeit ist hier in Orange skizziert. Sollte ein Fußgänger beim letzten Grünblinken den Schutzweg betreten, kommt er mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2m/s 15,6m. Er kann also den Schutzweg noch komplett queren bis die Ampel der Autofahrer auf Grün schalten. Die Blau dargestellte Strecke ergibt sich aus der Einfahrtszeit. Wenn also ein Autofahrer in Fahrt in der ersten Grünsekunde über die Haltelinie fahren würde dann wäre er ca. in einer Sekunde am Konfliktpunkt beim Fußgänger. Diese Sekunde würde noch zur Schutzzeit zählen und wird daher hier in Blau dargestellt.
Angenommen man geht als Fußgänger bei der ersten Grünsekunde los dann bleiben einem mindestens 10 Sekunden Grünzeit (6+4) + 13 Sekunden Schutzzeit und 1 Sekunde Einfahrzeit der Autofahrer um den Schutzweg zu queren, also gesamt 24 Sekunden.
Wir hoffen, dass wir die Situation etwas aufklären konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne auch direkt unter ampel@innsbruck.gv.at jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ampelschaltungstheoretiker aus dem Verkehrsmanagement der Stadt Innsbruck
Theorie... Und Praxis. Zwei Dinge, die nachweislich nicht annähernd übereinstimmen. Ich werde dann mal mit Zeugen, Kamera und Stoppuhr (letztere hatte ich ja schon im Einsatz) auf den Weg machen, die Ergebnisse veröffentlichen lassen und die Behörde Stellung nehmen lassen, warum man Tatsachen negiert und noch viel öfter abstreitet.
Ich bin gespannt, ob man sich dann wieder als völligen Idioten bezeichnen lassen darf..
Ich bin gespannt, ob man sich dann wieder als völligen Idioten bezeichnen lassen darf..
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Gerne leiten wir Ihr Anliegen an das zuständige Referat "Verkehrs- und Umweltmanagement" weiter.
Ein zuständiger Sachbearbeiter wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Verkehrsplanung