Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Kreuzung Amthorstraße / Langstraße Baustelle
Meldungsnummer | 293/2015 |
Erstellt am | 12.10.2015 um 20:40 Uhr |
Kategorie | Baustellen |
Standort |
Amthorstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 14.10.2015 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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4 Bewertungen)
von 5 (
Die Kreuzung Amthor / Langstraße ist wegen der derzeitigen Baustelle nur unter sehr großer Unfallgefahr bewältigbar.
Der Verkehr von der Langstraße Richtung Reichenauerstraße ist praktisch nicht einsehbar. Man muss blind in die Kreuzung einfahren.
Weiters ist diese nicht mit einer 30km/h Regelung entschärft.
Der Verkehr von der Langstraße Richtung Reichenauerstraße ist praktisch nicht einsehbar. Man muss blind in die Kreuzung einfahren.
Weiters ist diese nicht mit einer 30km/h Regelung entschärft.
KOMMENTARE
Danke für die prompte Erledigung.
Hier in Ergänzung zur gestrigen Mitteilung die heute verordneten Maßnahmen. Jetzt sollten die Gefahrenstellen beseitigt sein. Freundliche Grüße! H.Köfler
V E R O R D N U N G
Aufgrund der §§ 43 (1 a) 94d StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz
BGBl. I Nr. 123/2015, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs
folgende Verkehrsregelung verfügt:
1. „Einbiegen nach rechts verboten“ (§ 52 Z. 3b StVO 1960)
Langstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Amthorstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Norden
2. „Einbiegen nach links verboten“ (§ 52 Z. 3a StVO 1960)
a) Pembaurstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Amthorstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Süden
b) Amthorstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Langstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen
3. „Einfahrt verboten“ (§ 52 Z. 2 StVO 1960)
Amthorstraße: beidseitig; unmittelbar an der Kreuzung mit der Langstraße x
Pembaurstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Osten
4. „Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h“ (§ 52 Z. 10a bzw. § 52 Z. 10b StVO
1960)
a) Langstraße: 40 m vor bzw. 25 m nach der Baustelle, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Südwesten Norden
b) Pembaurstraße: 40 m vor bzw. 25 m nach der Baustelle, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Südwesten Süden
Diese Verkehrsregelung gilt auf Dauer der Bau- und Grabungsarbeiten, das ist bis
13.11.2015.
Dieser Verordnung entgegenstehende Verkehrsregelungen werden hierdurch zwischenzeitlich
außer Kraft gesetzt.
Für die Bürgermeisterin:
Manfred Holzmann
V E R O R D N U N G
Aufgrund der §§ 43 (1 a) 94d StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz
BGBl. I Nr. 123/2015, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs
folgende Verkehrsregelung verfügt:
1. „Einbiegen nach rechts verboten“ (§ 52 Z. 3b StVO 1960)
Langstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Amthorstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Norden
2. „Einbiegen nach links verboten“ (§ 52 Z. 3a StVO 1960)
a) Pembaurstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Amthorstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Süden
b) Amthorstraße: unmittelbar vor der Kreuzung mit der Langstraße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen
3. „Einfahrt verboten“ (§ 52 Z. 2 StVO 1960)
Amthorstraße: beidseitig; unmittelbar an der Kreuzung mit der Langstraße x
Pembaurstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Osten
4. „Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h“ (§ 52 Z. 10a bzw. § 52 Z. 10b StVO
1960)
a) Langstraße: 40 m vor bzw. 25 m nach der Baustelle, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Südwesten Norden
b) Pembaurstraße: 40 m vor bzw. 25 m nach der Baustelle, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Südwesten Süden
Diese Verkehrsregelung gilt auf Dauer der Bau- und Grabungsarbeiten, das ist bis
13.11.2015.
Dieser Verordnung entgegenstehende Verkehrsregelungen werden hierdurch zwischenzeitlich
außer Kraft gesetzt.
Für die Bürgermeisterin:
Manfred Holzmann
Evt. In diesem Zusammenhang?
Etwas weiter südlich standen vor einigen Tagen auf dem Radweg zwischen Langstraße und Gumppstraße Halte / Parkverbotschilder. Wir habe diese auf die gesperrten Stellplätze gestellt, da sie auf dem Radweg nur mit der Schmalseite sichtbar sind und und durch die scharfen Metallkanten ein Verletzungsrisiko darstellen.
Etwas weiter südlich standen vor einigen Tagen auf dem Radweg zwischen Langstraße und Gumppstraße Halte / Parkverbotschilder. Wir habe diese auf die gesperrten Stellplätze gestellt, da sie auf dem Radweg nur mit der Schmalseite sichtbar sind und und durch die scharfen Metallkanten ein Verletzungsrisiko darstellen.
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Herbert Köfler, städt. Baustellenkoordinator