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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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"Die grüne Tonne"
Meldungsnummer | 653/2018 |
Erstellt am | 15.11.2018 um 17:23 Uhr |
Kategorie |
IKB - Abfallwirtschaft
|
Standort |
Erzh.Eugenstr.30 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 20.11.2018 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Am 12.10.2018 habe ich bereits ein Schreiben an die IKB Abfallwirtschaft gerichtet und wurde diese auch sofort telefonisch beantwortet. Nun wurde zwischenzeitlich ein kleines Plakat an die Anschlagtafeln der Häuser Erzh.Eugenstraße 28, 30 und Schubertstr. 13, 15 und 17 gesteckt, worin es heißt, dass keine Äste in der Biomülltonne entsorgt werden düren. Soweit klar, dass man als halbwegs denkender Wohnungsmieter und Gartenbenützer dies nicht macht! Heute schneide ich kleine Äste eines Strauches mit ca. 1-2cm in Stücke von ca. 8-10cm und werfe diese in die grüne Tonne. Da kommt ein Bediensteter des hausmeisterservices dieser Anlage (5 Häuser) und erklärt mir, dass dies verboten ist und dieser "Müll" in die Restmülltonne gehört! Worauf ich ihm erkläre, dass laut Ihrer letzten telefonischnen Auskunft, dieser Grünmüll in dieser zerkleinerten Form sehr wohl in die grüne Tonne gegeben werden kann. Auch in einer Fernsehsendung wurde solch ein Gartenmüll in zerkleinerter Form sogar sehr "willkommen" ist, da dies zur besseren Verrottung beiträgt! Jedenfalls gab es längeren Diskurs und der Mitarbeiter dieser Hausbesorgerfirma zeigt mir auf seinem Handy, dass dies laut Bundesministerium .......?Wien nicht erlaubt ist - ja sogar ein verwelkter Blumenstrauß aus der Wohnung hat in der grünen Tonne nichts verloren und ist verboten! Also jetzt schlägt's 12!! Ich beendete diesen Diskurs, weil ich dies absolut nicht mehr nachvollziehen kann! Jetzt bitte ich um eine eventuelle schriftliche "Aufklärung" damit ich die Reinigungsfirma, bzw. auch die Hausverwaltung diesbezüglich aufklären kann, denn ich vermute eine Fehlinterpretation dieser Angelegenheit um die "grüne Tonne"! Oder sind hier bundesländerspezifische Vorschriften? Herzlichen Dank für die, hoffentlich klärende Information! Liebe Grüße aus dem Saggen - Klaus Hortner Tel. 068120155093
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Gartenabfälle gehören ebenfalls in den Biomüll. Unter www.ikb.at/privat/abfall/abfallsammlung/ ist auf unserer Homepage aufgelistet was alles in den Biomüll gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IKB-Kundenservice
Gartenabfälle gehören ebenfalls in den Biomüll. Unter www.ikb.at/privat/abfall/abfallsammlung/ ist auf unserer Homepage aufgelistet was alles in den Biomüll gehört.
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