Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Wer darf an den Innsbrucker Müllsammelstellen entsorgen?
Meldungsnummer | 240/2014 |
Erstellt am | 09.07.2014 um 16:54 Uhr |
Kategorie |
IKB - Abfallwirtschaft
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Standort |
Fischnalerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 21.07.2014 |
Dauer | 11 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
6 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Schon länger fällt mir auf, dass Mitbürger aus den Umlandgemeinden (erkennbar an Autos mit hauptsächlich IL-Kennzeichen) ihren Müll an der Müllsammelstelle in der Fischnalerstraße (auf Höhe der Kreuzung Fischnalerstraße/Unterbergerstraße) abliefern und sich somit die Müllgebühren in deren Heimatgemeinden sparen.
Ist dies zulässig? Falls nicht, bitte ich um verstärkte Kontrollen in diesem Bereich.
Danke und schöne Grüße,
Plhak Robert
Schon länger fällt mir auf, dass Mitbürger aus den Umlandgemeinden (erkennbar an Autos mit hauptsächlich IL-Kennzeichen) ihren Müll an der Müllsammelstelle in der Fischnalerstraße (auf Höhe der Kreuzung Fischnalerstraße/Unterbergerstraße) abliefern und sich somit die Müllgebühren in deren Heimatgemeinden sparen.
Ist dies zulässig? Falls nicht, bitte ich um verstärkte Kontrollen in diesem Bereich.
Danke und schöne Grüße,
Plhak Robert
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Plhak!
Zur Ihrer Anfrage dürfen wir wie folgt informieren:
Grundsätzlich ist jede Gemeinde verpflichtet, ihren Bürgern Sammelsysteme zur Verfügung zu stellen um eine getrennte Sammlung von verschiedenen Abfällen zu ermöglichen. Für den gesamten Bereich der Verpackungssammlung wird die Sammlung und Entsorgung im Wesentlichen über das österreichweit tätige ARA-System (grüner Punkt) bewerkstelligt. Das funktioniert so, dass Konsumenten bereits beim Produktkauf einen gewissen Anteil für die Verpackungssammlung mitbezahlen, diese Erlöse werden für die Sammlung und Entsorgung der Verpackungsabfälle herangezogen. Gleichzeitig erwirbt der Konsument auch das Recht, seine Verpackungen ins ARA-System einzubringen.
In der Judikatur gibt es keine konkrete Aussage darüber, dass dies nur in der jeweiligen Wohnortgemeinde erfolgen darf oder im gesamten ARA –System. Primär haben Bürgerinnen und Bürger aber die Systeme ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde zu verwenden. Naturgemäß lassen sich bei „öffentlichen Sammelsystemen “ Überschneidungen mit Nachbargemeinden weder in die eine noch in die andere Richtung (Wertstoffeintrag von Gemeinde A nach B bzw. von B nach A) ausschließen.
In ihrem konkreten Fall werden von uns immer wieder Kontrollen durchgeführt, wobei es hierbei hauptsächlich um die wilde Ablagerung und Entsorgung von „Nichtwertstoffen“ geht. Dabei ist es unerheblich ob es sich um Bürgerinnen/Bürger aus Innsbruck oder aus anderen Gemeinden handelt. Aufgrund der hohen Anzahl von Wertstoffinseln in Innsbruck ist eine lückenlose Kontrolle jedoch undurchführbar, zumal der Großteil der Bevölkerung die Trennung und Entsorgung der Wertstoffe vorbildlich durchführt.
Freundliche Grüße
Innsbrucker Kommunalbetriebe
Zur Ihrer Anfrage dürfen wir wie folgt informieren:
Grundsätzlich ist jede Gemeinde verpflichtet, ihren Bürgern Sammelsysteme zur Verfügung zu stellen um eine getrennte Sammlung von verschiedenen Abfällen zu ermöglichen. Für den gesamten Bereich der Verpackungssammlung wird die Sammlung und Entsorgung im Wesentlichen über das österreichweit tätige ARA-System (grüner Punkt) bewerkstelligt. Das funktioniert so, dass Konsumenten bereits beim Produktkauf einen gewissen Anteil für die Verpackungssammlung mitbezahlen, diese Erlöse werden für die Sammlung und Entsorgung der Verpackungsabfälle herangezogen. Gleichzeitig erwirbt der Konsument auch das Recht, seine Verpackungen ins ARA-System einzubringen.
In der Judikatur gibt es keine konkrete Aussage darüber, dass dies nur in der jeweiligen Wohnortgemeinde erfolgen darf oder im gesamten ARA –System. Primär haben Bürgerinnen und Bürger aber die Systeme ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde zu verwenden. Naturgemäß lassen sich bei „öffentlichen Sammelsystemen “ Überschneidungen mit Nachbargemeinden weder in die eine noch in die andere Richtung (Wertstoffeintrag von Gemeinde A nach B bzw. von B nach A) ausschließen.
In ihrem konkreten Fall werden von uns immer wieder Kontrollen durchgeführt, wobei es hierbei hauptsächlich um die wilde Ablagerung und Entsorgung von „Nichtwertstoffen“ geht. Dabei ist es unerheblich ob es sich um Bürgerinnen/Bürger aus Innsbruck oder aus anderen Gemeinden handelt. Aufgrund der hohen Anzahl von Wertstoffinseln in Innsbruck ist eine lückenlose Kontrolle jedoch undurchführbar, zumal der Großteil der Bevölkerung die Trennung und Entsorgung der Wertstoffe vorbildlich durchführt.
Freundliche Grüße
Innsbrucker Kommunalbetriebe
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Ihr IKB-Kundenservice