Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
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Parken
Meldungsnummer | 16/2014 |
Erstellt am | 31.01.2014 um 03:58 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, Veranstaltungen)
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Standort |
Ing.Etzelstrasse |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 31.01.2014 |
Dauer | 5 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Ing. Etzelstrasse ist immer so verparkt ,dass der Gegenverkehr immer anhalten muss da die Strasse nicht mehr breit genug ist damit zwei Fahrzeuge passieren können.
KOMMENTARE
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Bei zu geringer Straßenbreite gilt grundsätzlich ein gesetzliches Parkverbot (es sei denn, dass sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt): Das Parken ist nämlich verboten "auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben" (§ 24 Abs. 3 lit. d StVO). Als Mindestbreite für einen Fahrstreifen werden 2,5 m angesehen, wenn das im konkreten Fall für die Begegnung nicht reicht (in Kurven z. B.) auch mehr.
Sollten Sie Missstände erkennen, können Sie gerne die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0512/5360-1272 kontaktieren.
Freundliche Grüße
Dr. Tomas Joos
Amt Straßen- und Verkehrsrecht