Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Parkraumbewirtschaftung Zone R - Strafzettelsammler
Meldungsnummer | 153/2015 |
Erstellt am | 05.06.2015 um 13:10 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, Veranstaltungen)
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Standort |
Zone R 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 09.06.2015 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Frage: was geschieht eigentlich mit jenen KFz welche mehr als 2 Organstrafverfügungen auf der Windschutzscheibe haben? Viele KFZ mit ausländischem Kennzeichen stehen nämlich immer noch dort und sammeln regelrecht.
Passiert hier was oder können diese weiterhin dort parken? Werden diese mal abgeschleppt?
Die Frage stellt sich nämlich, da es mir vorkommt, dass hier nichts geschieht und jene, welche hier wohnen, nur zur Kasse gebeten werden.
Passiert hier was oder können diese weiterhin dort parken? Werden diese mal abgeschleppt?
Die Frage stellt sich nämlich, da es mir vorkommt, dass hier nichts geschieht und jene, welche hier wohnen, nur zur Kasse gebeten werden.
KOMMENTARE
Danke für die rasche Antwort.
Sehr geehrter Herr Petz!
Wir erhalten derzeit Halterauskünfte nur zu Fahrzeugen, welche in Deutschland, Italien und den Niederlanden angemeldet sind. In diesen Fällen erfolgt eine Strafverfolgung analog zu in Österreich zugelassenen Fahrzeugen. Bei allen Fahrzeugen aus anderen Staaten setzen wir bei Übertretungen nach der StVO eine Radklammer und kann so der Lenker bzw. Halter ausgemittelt werden. Bei Übertretungen nach dem Parkabgabegesetz ist jedoch das Anbringen von Radklammern (leider) nicht möglich. Wir haben beim Gesetzgeber bereits angeregt, diese Lücke im Gesetz zu schließen, das dies derzeit zu einer Ungleichbehandlung führt.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
(Amtsvorstand)
Wir erhalten derzeit Halterauskünfte nur zu Fahrzeugen, welche in Deutschland, Italien und den Niederlanden angemeldet sind. In diesen Fällen erfolgt eine Strafverfolgung analog zu in Österreich zugelassenen Fahrzeugen. Bei allen Fahrzeugen aus anderen Staaten setzen wir bei Übertretungen nach der StVO eine Radklammer und kann so der Lenker bzw. Halter ausgemittelt werden. Bei Übertretungen nach dem Parkabgabegesetz ist jedoch das Anbringen von Radklammern (leider) nicht möglich. Wir haben beim Gesetzgeber bereits angeregt, diese Lücke im Gesetz zu schließen, das dies derzeit zu einer Ungleichbehandlung führt.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
(Amtsvorstand)
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Danke für Deine Bewertung!
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Vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir haben diese zuständigkeitshalber an das Amt für Allgemeine Sicherheit zur Beantwortung weiter geleitet.
Freundliche Grüße!
Christof Plangger
Referat Parkraumbewirtschaftung