Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Erstmals darf ich mich für die verspätete Rückantwort entschuldigen. Die letzten Monate haben unsere Dienststelle immens gefordert und mussten die Ressourcen für die jeweils aktuell dringlichsten Aufgaben für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine gesetzlichen Regelungen für das Taxigewerbe. Auf Drängen der Bundesländer wurden kurze Zeit später klare Regelungen, welche auch aktuell im Bereich des Taxigewerbes gelten, erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Sicherheitsabstand
Meldungsnummer | 162/2020 |
Erstellt am | 20.03.2020 um 15:06 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Heiliggeiststraße 16 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 05.08.2020 |
Dauer | 138 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Dass ausgerechnet manche Taxilenker, die auf Grund der räumlichen Begrenztheit im Taxi ohnehin einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, die behördlichen Empfehlungen, zu einander Abstand zu halten, ignorieren, ist schlicht unbegreiflich. Da nicht anzunehmen ist, dass diese Personen im gleichen Haushalt wohnen, scheint dieses Verhalten an die bewusste Inkaufnahme erhöhter Gesundheitsgefährdung potentieller Fahrgäste zu grenzen.
KOMMENTARE
Erstmals darf ich mich für die verspätete Rückantwort entschuldigen. Die letzten Monate haben unsere Dienststelle immens gefordert und mussten die Ressourcen für die jeweils aktuell dringlichsten Aufgaben für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine gesetzlichen Regelungen für das Taxigewerbe. Auf Drängen der Bundesländer wurden kurze Zeit später klare Regelungen, welche auch aktuell im Bereich des Taxigewerbes gelten, erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
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