Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Baustellenregelung Schöpfstraße
Meldungsnummer | 291/2017 |
Erstellt am | 14.06.2017 um 16:41 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Schöpfstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 19.06.2017 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
6 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Schon wieder eine neue Baustelle durch die eine wichtige Radverkehrsachse durchtrennt wird, ohne dass zumindest eine Alternativroute bestünde. Leider entsteht zunehmend der Eindruck, dass sich in dieser Stadt bei Baustellen niemand mehr um den Radverkehr zu kümmern scheint (wenn es denn je so war). Am minimalen zusätzlichen Platzbedarf an der einzigen Engstelle (lt. Bauzaun) kann es ja wohl nicht liegen.
mfg
Hannes Reinstaller
Schon wieder eine neue Baustelle durch die eine wichtige Radverkehrsachse durchtrennt wird, ohne dass zumindest eine Alternativroute bestünde. Leider entsteht zunehmend der Eindruck, dass sich in dieser Stadt bei Baustellen niemand mehr um den Radverkehr zu kümmern scheint (wenn es denn je so war). Am minimalen zusätzlichen Platzbedarf an der einzigen Engstelle (lt. Bauzaun) kann es ja wohl nicht liegen.
mfg
Hannes Reinstaller
KOMMENTARE
Ist mir leider nicht ersichtlich (Schleppkurven- und Künettenplan?).
Wo ein Wille da auch ein Weg.
Wo ein Wille da auch ein Weg.
3 von 5 (2 Bewertungen)
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vielen Dank für Ihre Anregung!
Wie beiliegendem Foto zu entnehmen ist, kann die baustellenbedingte Einbahnregelung nicht durchgängig für den Radverkehr geöffnet werden.
Ob Nachbesserungen möglich sind wird morgen bei einer Begehung besprochen.
Freundliche Grüße
Helmut Krainer
Fuß- und Radkoordinator