Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fahrradleichen, Meldung und Definition
Meldungsnummer | 339/2018 |
Erstellt am | 04.07.2018 um 17:14 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Edith-Stein-Weg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.07.2018 |
Dauer | 19 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
S.g. Damen und Herren!
Passend zur Fahrrad-Verparkung der neuen Rampe beim Baggersee ...
Diverse Fahrradabstellbügel, z.B. am nördlichen Ende des Edit-Stein-Weges, sind seit Monaten von offensichtlichen Fahrradleichen (fehlender Sattel u.ä.) verparkt. Ich kann gerne ein Bild nachreichen.
Ab welchem Un-Zustand darf die Stadt Fahrradleichen entsorgen?
Wäre es möglich die Entsorgung von Fahrradleichen zu optimieren?
Ich denke da durchaus an 1 bis 2 Angestellte die das ganze Jahr Fahrradleichen markeren (und nach 2-3 Monaten entsorgen), und am besten am Weg zwischen den Abstellplätzen Radwege benutzen und auf hereinhängende Äste (z.B. Klara-Pölt-Weg im nordöstlichsten Abschntt), Schlaglöcher u.ä. kontrollieren.
Passend zur Fahrrad-Verparkung der neuen Rampe beim Baggersee ...
Diverse Fahrradabstellbügel, z.B. am nördlichen Ende des Edit-Stein-Weges, sind seit Monaten von offensichtlichen Fahrradleichen (fehlender Sattel u.ä.) verparkt. Ich kann gerne ein Bild nachreichen.
Ab welchem Un-Zustand darf die Stadt Fahrradleichen entsorgen?
Wäre es möglich die Entsorgung von Fahrradleichen zu optimieren?
Ich denke da durchaus an 1 bis 2 Angestellte die das ganze Jahr Fahrradleichen markeren (und nach 2-3 Monaten entsorgen), und am besten am Weg zwischen den Abstellplätzen Radwege benutzen und auf hereinhängende Äste (z.B. Klara-Pölt-Weg im nordöstlichsten Abschntt), Schlaglöcher u.ä. kontrollieren.
KOMMENTARE
Das habe ich befürchtet, aber Danke für die Information!
mfg Christoph Lechleitner
mfg Christoph Lechleitner
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Für die Entfernung von Fahrzeugen (auch Fahrräder bzw. "Fahrradleichen" sind Fahrzeuge!) von öffentlichen Verkehrsflächen ist der § 89a Straßenverkehrsordnung die gesetzliche Grundlage.
"(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere durch ein stehendes Fahrzeug, mag es betriebsfähig oder nicht betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat und dergleichen der Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde die Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu veranlassen. Die Entfernung ist ferner ohne weiteres Verfahren zu veranlassen
a) bei einem Gegenstand, bei dem zu vermuten ist, dass sich dessen der Inhaber entledigen wollte, sowie bei einem ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeug oder Anhänger"
Die Beurteilung, wann ein Fahrrad als Gegenstand "bei dem zu vermuten ist, dass sich dessen der Inhaber entledigen wollte" anzusehen ist, ist leider ausgesprochen schwierig und wird daher seitens der Stadt eher vorsichtig gehandhabt.
Eine rostige Kette oder auch ein fehlender Sattel alleine sind - leider- nicht ausreichend für eine Entfernung.
Freundliche Grüße
Helmut Krainer
Fuß- und Radkoordinator