Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Allgemeiner Leinenzwang
Meldungsnummer | 430/2019 |
Erstellt am | 17.07.2019 um 13:12 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 18.07.2019 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Liebes Team der Stadt Innsbruck,
da es (nicht nur auf Kinderspielplätzen) immer wieder zu Vorfällen mit freilaufenden Hunden kommt, wäre es nett, wenn Sie mir sagen könnten, mit welcher Logik die Städtische Vorschrift zum Leinenzwang angelegt wurde.
Aus den Anlagen der Vorschrift geht hervor, dass es bis auf Gebiete an der Nordkette, südlich der Stadt (Richtung Patscherkofel) und der Innenstadt KEINE grundsätzliche Leinenpflicht gibt.
Das bedeutet also, dass man zB an der Innpromenade (ab der Universität Richtung Westen) oder an der nördlichen Innpromenade oder in den meisten Wohngebieten der Stadt einfach damit klarkommen muss, dass einem Hunde (egal welcher Größe) entgegenkommen, die noch nicht mal an der Leine gehalten werden müssen?? Ob ein Hund brav ist oder nicht, es ist einfach nicht schön von fremden Hunden angesprungen zu werden, ohne dass der Besitzer in irgendeiner Art und Weise Kontrolle über das Tier hat.
In Innsbruck leben über 130.000 Menschen und nur knapp 4.500 Hunde. Sollte nicht die Sicherheit der Bürger im Vordergrund stehen? Und wäre es nicht zielführender einen generellen Leinenzwang mit Ausnahmen für bestimmte Bereiche einzuführen, als das derzeitige Modell zu verfolgen (wo es KEINEN grundsätzlichen Leinenzwang gibt und Leinenzwang nur in Ausnahmen gilt)?
Vielen Dank und freundliche Grüße
da es (nicht nur auf Kinderspielplätzen) immer wieder zu Vorfällen mit freilaufenden Hunden kommt, wäre es nett, wenn Sie mir sagen könnten, mit welcher Logik die Städtische Vorschrift zum Leinenzwang angelegt wurde.
Aus den Anlagen der Vorschrift geht hervor, dass es bis auf Gebiete an der Nordkette, südlich der Stadt (Richtung Patscherkofel) und der Innenstadt KEINE grundsätzliche Leinenpflicht gibt.
Das bedeutet also, dass man zB an der Innpromenade (ab der Universität Richtung Westen) oder an der nördlichen Innpromenade oder in den meisten Wohngebieten der Stadt einfach damit klarkommen muss, dass einem Hunde (egal welcher Größe) entgegenkommen, die noch nicht mal an der Leine gehalten werden müssen?? Ob ein Hund brav ist oder nicht, es ist einfach nicht schön von fremden Hunden angesprungen zu werden, ohne dass der Besitzer in irgendeiner Art und Weise Kontrolle über das Tier hat.
In Innsbruck leben über 130.000 Menschen und nur knapp 4.500 Hunde. Sollte nicht die Sicherheit der Bürger im Vordergrund stehen? Und wäre es nicht zielführender einen generellen Leinenzwang mit Ausnahmen für bestimmte Bereiche einzuführen, als das derzeitige Modell zu verfolgen (wo es KEINEN grundsätzlichen Leinenzwang gibt und Leinenzwang nur in Ausnahmen gilt)?
Vielen Dank und freundliche Grüße
KOMMENTARE
Sehr geehrte Dame!
Sie liegen nicht ganz richtig mit Ihren Ausführungen zum Leinenzwang. Es besteht auch Leinenzwang im Bereich sämtlicher städtischer Grünflächen und dazu gehören auch die Innpromenaden im gesamten Innsbrucker Stadtgebiet (Kranebitten bis Olymp. Dorf). Zudem gibt es einen Leinenzwang im Bereich der landwirtschaftlichen Kulturen während der Vegetationszeit (März bis Oktober). Derzeit ist es rechtlich NICHT möglich, für das gesamte Stadtgebiet einen Leinenzwang zu verordnen. Es müssen für alle einzelnen Bereich Missstände nachgewiesen werden. Auch wäre ein genereller Leinenzwang für entsprechend ausgebildete Hunde nicht argumentierbar. Für Problemhunde gibt es ohnehin im Landespolizeigesetz eine Bestimmung, aus welcher sich für diese Hunde ein genereller Leinenzwang ableiten lässt. Hundehalter sind nämlich verpflichtet ihre Tiere so zu halten, dass Dritte nicht belästigt/gefährdet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit
Sie liegen nicht ganz richtig mit Ihren Ausführungen zum Leinenzwang. Es besteht auch Leinenzwang im Bereich sämtlicher städtischer Grünflächen und dazu gehören auch die Innpromenaden im gesamten Innsbrucker Stadtgebiet (Kranebitten bis Olymp. Dorf). Zudem gibt es einen Leinenzwang im Bereich der landwirtschaftlichen Kulturen während der Vegetationszeit (März bis Oktober). Derzeit ist es rechtlich NICHT möglich, für das gesamte Stadtgebiet einen Leinenzwang zu verordnen. Es müssen für alle einzelnen Bereich Missstände nachgewiesen werden. Auch wäre ein genereller Leinenzwang für entsprechend ausgebildete Hunde nicht argumentierbar. Für Problemhunde gibt es ohnehin im Landespolizeigesetz eine Bestimmung, aus welcher sich für diese Hunde ein genereller Leinenzwang ableiten lässt. Hundehalter sind nämlich verpflichtet ihre Tiere so zu halten, dass Dritte nicht belästigt/gefährdet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. +43 512 5360 4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice