Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Martinshorn ,Notarzt ,Feuerwehr
Meldungsnummer | 365/2017 |
Erstellt am | 21.07.2017 um 16:54 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.07.2017 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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4 Bewertungen)
von 5 (
Warum muß in der Innenstadt immer mit Kompressor Fanfare
Einsätze gefahren werden, grenzt teilweise an Körperverletzung.
Viele Internationale Städte mit mehr Verkehr kommen mit
leiseren Signalen durch,und funktioniert sehr gut.
Einsätze gefahren werden, grenzt teilweise an Körperverletzung.
Viele Internationale Städte mit mehr Verkehr kommen mit
leiseren Signalen durch,und funktioniert sehr gut.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Sabath!
Die Lautstärke für Sondersignale von Einsatzfahrzeugen ist gesetzlich geregelt. Der Schallpegel für Sondersignale MUSS zwischen 93 dB(A) und 112 dB(A) liegen. Sie können davon ausgehen, dass keines der in Innsbruck verwendeten Einsatzfahrzeuge über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert liegt.
Nachdem ich selbst von Zeit zu Zeit mit Sondersignalen fahren muss, darf ich Ihnen versichern, dass diese Lautstärke unbedingt notwendig ist, um alle Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen. Leider sind viele Verkehrsteilnehmer so abgelenkt, dass sie nur so laute Sondersignale auch tatsächlich wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Die Lautstärke für Sondersignale von Einsatzfahrzeugen ist gesetzlich geregelt. Der Schallpegel für Sondersignale MUSS zwischen 93 dB(A) und 112 dB(A) liegen. Sie können davon ausgehen, dass keines der in Innsbruck verwendeten Einsatzfahrzeuge über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert liegt.
Nachdem ich selbst von Zeit zu Zeit mit Sondersignalen fahren muss, darf ich Ihnen versichern, dass diese Lautstärke unbedingt notwendig ist, um alle Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen. Leider sind viele Verkehrsteilnehmer so abgelenkt, dass sie nur so laute Sondersignale auch tatsächlich wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
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Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice