Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Raser Schusterbergweg
Meldungsnummer | 82/2014 |
Erstellt am | 06.03.2014 um 10:19 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Schusterbergweg 24 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 15.08.2014 |
Dauer | 162 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Es faellt fast täglich auf, egal ob bei Tag oder Nacht, dass am Schusterbergweg, speziell bergauf, manche Autofahrer meinen, dies sei eine Beschleunigungsstrecke. Neben der erheblichen Gefahr durch diese asozialen Mitbuerger entsteht nebenbei auch eine deutliche Laermbelaestigung. Polizei sehe ich allerdings nie. Koennte man man dies evtl. entschaerfen durch einen "stillen Polizisten"?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Wierer,
wir werden Ihr Anliegen gerne prüfen. In der Karwoche ist urlaubsbedingt aber leider eine Erledigung nicht möglich.
Freundliche Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
wir werden Ihr Anliegen gerne prüfen. In der Karwoche ist urlaubsbedingt aber leider eine Erledigung nicht möglich.
Freundliche Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
Sehr geehrter Herr Wierer,
die Erledigung hat nun mittlerweile etwas lange gedauert. Bitte um Entschuldigung.
Inhaltlich darf ich berichten, dass wir unter "stiller Polizist" oder "schlafender Polizist" eine Bodenschwelle zu verstehen, welche auf der Fahrbahn aufgebracht ist und das Geschwindigkeitsniveau drosseln soll. Der Einbau von Bodenschwellen wird aus unserer Sicht im Hinblick auf den Winterdienst nicht befürwortet zumal nach ha. Rechtsauffassung die Anbringung von Schwellen gemäß Straßenverkehrsordnung nur in verordneten Wohnstraßen und Begegnungszonen erlaubt ist. Auch die Längsneigung des Schusterbergweges spricht gegen eine Bodenschwelle, insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr. Die von uns im Juli 2013 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergaben für den Schusterbergweg im Bereich Haus Nr. 24 eine Geschwindigkeit V85 (das ist jene Geschwindigkeit, welche von 85% der VerkehrsteilnehmerInnen nicht überschritten wird) von 43 km/h bergwärts und eine V85 von 48 km/h talwärts. Auch wenn für den Schusterbergweg in diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h verordnet und beschildert ist, liegen diese Werte auf einem Niveau, welches bei diesem Straßenzug allgemein zu erwarten sind. Im Kurvenbereich weiter südlich sind die Geschwindigkeiten geringer. Wir werden jedoch ein Geschwindigkeitsanzeigegerät aufstellen um die Geschwindigkeit zu überprüfen und die Autofahrer zu langsameren Tempo zu animieren und gegebenenfalls dies auch wiederholen.
Freundliche Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
die Erledigung hat nun mittlerweile etwas lange gedauert. Bitte um Entschuldigung.
Inhaltlich darf ich berichten, dass wir unter "stiller Polizist" oder "schlafender Polizist" eine Bodenschwelle zu verstehen, welche auf der Fahrbahn aufgebracht ist und das Geschwindigkeitsniveau drosseln soll. Der Einbau von Bodenschwellen wird aus unserer Sicht im Hinblick auf den Winterdienst nicht befürwortet zumal nach ha. Rechtsauffassung die Anbringung von Schwellen gemäß Straßenverkehrsordnung nur in verordneten Wohnstraßen und Begegnungszonen erlaubt ist. Auch die Längsneigung des Schusterbergweges spricht gegen eine Bodenschwelle, insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr. Die von uns im Juli 2013 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergaben für den Schusterbergweg im Bereich Haus Nr. 24 eine Geschwindigkeit V85 (das ist jene Geschwindigkeit, welche von 85% der VerkehrsteilnehmerInnen nicht überschritten wird) von 43 km/h bergwärts und eine V85 von 48 km/h talwärts. Auch wenn für den Schusterbergweg in diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h verordnet und beschildert ist, liegen diese Werte auf einem Niveau, welches bei diesem Straßenzug allgemein zu erwarten sind. Im Kurvenbereich weiter südlich sind die Geschwindigkeiten geringer. Wir werden jedoch ein Geschwindigkeitsanzeigegerät aufstellen um die Geschwindigkeit zu überprüfen und die Autofahrer zu langsameren Tempo zu animieren und gegebenenfalls dies auch wiederholen.
Freundliche Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
3.66667 von 5 (3 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
ich habe Ihre Meldung erhalten und an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. 0043 / 0512 / 53 60-31 56, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice