Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Straßensperre Lohbachufer
Meldungsnummer | 192/2014 |
Erstellt am | 27.05.2014 um 11:59 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Lohbachufer 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 27.05.2014 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
4 Bewertungen)
von 5 (
Hallo,
Warum ist das Stück Straße (10 Meter oder so) im Lohbachufer wieder gesperrt? Wegen der Baustelle in der Technikerstraße war das Lohbachufer "temporär geöffnet". Die Baustelle ist immer noch, die Sperre auch wieder. Muss ich jetzt wirklich den Technik-Campus völlig umfahren, wenn ich zum MPreis will?
lg, Franziska
Warum ist das Stück Straße (10 Meter oder so) im Lohbachufer wieder gesperrt? Wegen der Baustelle in der Technikerstraße war das Lohbachufer "temporär geöffnet". Die Baustelle ist immer noch, die Sperre auch wieder. Muss ich jetzt wirklich den Technik-Campus völlig umfahren, wenn ich zum MPreis will?
lg, Franziska
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau Fritsche,
das Lohbachufer war temporär wieder geöffnet aufgrund von Baustellen in den Lohbachwegen. Die temporäre Öffnung erfolgte NICHT aufgrund der Baustelle in der Technikerstraße.
Die Hauptarbeiten an den Lohbachwegen wurden bereits abgeschlossen und sind diese nun wieder alle befahrbar, daher ist auch jetzt das Lohbachufer für den Durchzugsverkehr wieder gesperrt und bleibt auch gesperrt.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
das Lohbachufer war temporär wieder geöffnet aufgrund von Baustellen in den Lohbachwegen. Die temporäre Öffnung erfolgte NICHT aufgrund der Baustelle in der Technikerstraße.
Die Hauptarbeiten an den Lohbachwegen wurden bereits abgeschlossen und sind diese nun wieder alle befahrbar, daher ist auch jetzt das Lohbachufer für den Durchzugsverkehr wieder gesperrt und bleibt auch gesperrt.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Kann mir jemand sagen warum dieser Streckenabschnitt überhaupt gesperrt ist?
Auf dem Schild stand aber, dass es wegen der Baustelle in der Technikerstraße war.. ;-)
Und wieso dann keine Radarbox, sondern eine Straßensperre?
lg
Und wieso dann keine Radarbox, sondern eine Straßensperre?
lg
Sehr geehrter Herr Nuderscher,
das am Lohbachufer geltende "Durchfahrtsverbot" wurde damals aufgrund des erheblichen gebietsfremden Durchzugsverkehrsanteils und der damit verbundenen Unfallträchtigkeit (insbesondere auf Grund überhöhter Geschwindigkeit) verordnet.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
das am Lohbachufer geltende "Durchfahrtsverbot" wurde damals aufgrund des erheblichen gebietsfremden Durchzugsverkehrsanteils und der damit verbundenen Unfallträchtigkeit (insbesondere auf Grund überhöhter Geschwindigkeit) verordnet.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Die Begründung für die Sperre kommt mir doch sehr seltsam vor. Gibt es eine Unfallstatistik oder Statistik über die Geschwindigkeitsüberschreitungen? Ich glaube ja, dass die Sperre auf das Ersuchen einer einzelnen Partei verordnet worden ist (Beziehungen), zumal vorangehend trotz Spielplatz (jetzt nicht mehr vorhanden), keinerlei Verordnungen veranlasst worden sind. Die derzeitige Verordnung ist meiner persönlichen Meinung nach nicht nachvollziehbar.
HP Nuderscher
HP Nuderscher
Sehr geehrter Herr Nuderscher,
Verordnungen, wie auch das gegenständliche Durchfahrtsverbot, werden von der Behörde nach Durchfürhung eines Ermittlungsverfahren erlassen. In die Ermittlungsverfahren werden Fachdienststellen des Stadtmagistartes Innsbruck sowie externe Stellen einbezogen.
Ein Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Jedermann kann natürlich Anregungen bestimmte Verordnungen zu erlassen, bei der Behörde einbringen. Ein Recht auf Erlassung einer bestimmten Verordnung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Abschließend kann ich Ihnen noch versichern, dass auf "Zurufen" Einzelner, keine Verordnungen erlassen werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Verordnungen, wie auch das gegenständliche Durchfahrtsverbot, werden von der Behörde nach Durchfürhung eines Ermittlungsverfahren erlassen. In die Ermittlungsverfahren werden Fachdienststellen des Stadtmagistartes Innsbruck sowie externe Stellen einbezogen.
Ein Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Jedermann kann natürlich Anregungen bestimmte Verordnungen zu erlassen, bei der Behörde einbringen. Ein Recht auf Erlassung einer bestimmten Verordnung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Abschließend kann ich Ihnen noch versichern, dass auf "Zurufen" Einzelner, keine Verordnungen erlassen werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten und an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. 0512 / 53 60-11 10, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice