Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker,
das Coronavirus hält uns derzeit alle in seinem Bann. Auch der Stadtmagistrat muss sich mit den Auswirkungen befassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es derzeit bei der Erledigung Ihrer Anliegen an die Stadtverwaltung zu Verzögerungen kommen kann.
Verzichten Sie, wenn möglich, auf Behördengänge. Kontaktieren Sie uns telefonisch +43 5360 0 oder per E-Mail kontakt@innsbruck.gv.at. Weitere Kontaktdaten zu den Dienststellen finden Sie unter www.innsbruck.gv.at.
Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken der Stadt Innsbruck sowie auf www.ibkinfo.at.
Ihre Stadtverwaltung Innsbruck
das Coronavirus hält uns derzeit alle in seinem Bann. Auch der Stadtmagistrat muss sich mit den Auswirkungen befassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es derzeit bei der Erledigung Ihrer Anliegen an die Stadtverwaltung zu Verzögerungen kommen kann.
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Tempoüberschreitungen im Klosteranger
Meldungsnummer | 612/2020 |
Erstellt am | 10.11.2020 um 20:08 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
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Standort |
Klosterangerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 02.12.2020 |
Dauer | 21 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Das digitale Messgerät wurde entfernt, es wird wieder so schnell wie möglich gefahren. Wie würde sich Corona entfalten, setzte man nur auf Eigenverantwortung? Beim Verkehr ist es nicht anders, wie man hört, riecht, ertragen muss. Verkehr gehörte demnach mindestens ebenso strikt kontrolliert wie Corona Vorschriften - auch im Klosteranger, überall!
KOMMENTARE
Sehr geehrte
danke für Ihre Rückmeldung betreffend der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Klosterangerstraße. Ich gebe Ihnen Recht, dass Verkehrsmaßnahmen alleine nicht die gewünschten Effekte erzielen. Maßgebend für eine Veränderung des Verkehrsverhaltens sind immer eine Kombination von verordneten Verkehrsregelungen und deren Überwachung.
Die von Ihnen angesprochene Geschwindigkeitsanzeige wurde von der Straßenverwaltung des städtischen Tiefbauamtes zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer aufgestellt und war nicht als dauerhafte Einrichtung geplant.
Für die Überwachung von Verkehrsregelungen ist die Polizei zuständig. Ich bitte Sie daher sich, bezüglich der Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Klosterangerstraße, an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden.
Freundliche Grüße
Amt Tiefbau
danke für Ihre Rückmeldung betreffend der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Klosterangerstraße. Ich gebe Ihnen Recht, dass Verkehrsmaßnahmen alleine nicht die gewünschten Effekte erzielen. Maßgebend für eine Veränderung des Verkehrsverhaltens sind immer eine Kombination von verordneten Verkehrsregelungen und deren Überwachung.
Die von Ihnen angesprochene Geschwindigkeitsanzeige wurde von der Straßenverwaltung des städtischen Tiefbauamtes zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer aufgestellt und war nicht als dauerhafte Einrichtung geplant.
Für die Überwachung von Verkehrsregelungen ist die Polizei zuständig. Ich bitte Sie daher sich, bezüglich der Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Klosterangerstraße, an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden.
Freundliche Grüße
Amt Tiefbau
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice