Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Sehr geehrter Herr Lahartinger,
das Parken in der nördlichen Maria-Theresien-Straße ist auch vor 10.30 Uhr verboten, damit dort ausreichend Platz zum Halten für die nötigen Ladetätigkeiten ist. Im südlichen Straßenabschnitt gilt ein ganztägiges Halteverbot, von dem nur bestimmte Ladetätigkeiten ausgenommen sind.
Parkmöglichkeiten bieten in erster Linie die zahlreichen Garagen im Stadtzentrum, z. B. Rathausgarage mit 363 Plätzen, Landhaus-Garage mit 350 Plätzen oder Garage Sparkasse/Kaufhaus Tyrol mit 820 Plätzen.
Mehr Information finden Sie auf www.innsbruck.gv.at/parken (und zur Erreichbarkeit der Innenstadt mit Bus und Tram auf www.ivb.at).
Freundliche Grüße
Dr. Tomas Joos
Amt Straßen- und Verkehrsrecht
optik
Meldungsnummer | 15/2014 |
Erstellt am | 30.01.2014 um 19:29 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
mariatheresienstraße 6020 innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 31.01.2014 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
4 Bewertungen)
von 5 (
Heute am 3.1.14 Vormittags saßen und lagen Männer mit bierdosen in der Hand auf dem abgedeckten wasserbecken am Eingang zu Innsbrucks Prachtstraße- wahrlich kein schönes bild. Dagegen Mut man etwas unternehmen und nicht Autofahrer abstrafen, die zum einkaufen in dieser Meile parken bis 1030 h. Mut und Konsequenz sind also gefragt, um dieses Problem nachhaltig zu beiseite.
KOMMENTARE
das Parken in der nördlichen Maria-Theresien-Straße ist auch vor 10.30 Uhr verboten, damit dort ausreichend Platz zum Halten für die nötigen Ladetätigkeiten ist. Im südlichen Straßenabschnitt gilt ein ganztägiges Halteverbot, von dem nur bestimmte Ladetätigkeiten ausgenommen sind.
Parkmöglichkeiten bieten in erster Linie die zahlreichen Garagen im Stadtzentrum, z. B. Rathausgarage mit 363 Plätzen, Landhaus-Garage mit 350 Plätzen oder Garage Sparkasse/Kaufhaus Tyrol mit 820 Plätzen.
Mehr Information finden Sie auf www.innsbruck.gv.at/parken (und zur Erreichbarkeit der Innenstadt mit Bus und Tram auf www.ivb.at).
Freundliche Grüße
Dr. Tomas Joos
Amt Straßen- und Verkehrsrecht
Sehr geehrter Herr Lahartinger!
Die Problematik des übergebührlichen Alkoholkonsums im Bereich des Brunnens südlich der Annasäule ist bei uns im Haus bekannt. Deshalb läuft auch derzeit auf Verwaltungsebene die Prüfung der Möglichkeit der Verhängung eines Alkoholverbotes analog der Regelung im Bahnhofsbereich. Für die Verhängung solch eines Verbotes ist dann der Gemeinderat das zuständige Gremium.
Derzeit liegen keine rechtlichen Möglichkeiten vor, gegen diesen von Ihnen geschilderten Missstand behördlich vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
Die Problematik des übergebührlichen Alkoholkonsums im Bereich des Brunnens südlich der Annasäule ist bei uns im Haus bekannt. Deshalb läuft auch derzeit auf Verwaltungsebene die Prüfung der Möglichkeit der Verhängung eines Alkoholverbotes analog der Regelung im Bahnhofsbereich. Für die Verhängung solch eines Verbotes ist dann der Gemeinderat das zuständige Gremium.
Derzeit liegen keine rechtlichen Möglichkeiten vor, gegen diesen von Ihnen geschilderten Missstand behördlich vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
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Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice