Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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parken
Meldungsnummer | 8/2014 |
Erstellt am | 30.01.2014 um 13:03 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
pfarrgasse 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 30.01.2014 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Darf man in der pfarrgasse/altstadt um diese Zeit noch parken ?
KOMMENTARE
Und warum steht dann der Mercedes zum wiederholten Male da?
Sehr geehrte Frau Hauser,
Wir haben Ihren Kommentar erhalten und an den zuständigen Amtsvorstand, Herrn Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. 0512/53 60-4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Sabine Kröß-Tunner
Bürgerservice
Stadtmagistrat Innsbruck
Wir haben Ihren Kommentar erhalten und an den zuständigen Amtsvorstand, Herrn Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. 0512/53 60-4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Sabine Kröß-Tunner
Bürgerservice
Stadtmagistrat Innsbruck
Sehr geehrte Frau Hauser,
wir haben Ihr gepostetes Foto von der Seite genommen, da durch das KFZ-Kennzeichen personenbezogene Daten veröffentlicht wurden. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Freundliche Grüße
René Soukopf
Stadtmagistrat Innsbruck
wir haben Ihr gepostetes Foto von der Seite genommen, da durch das KFZ-Kennzeichen personenbezogene Daten veröffentlicht wurden. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Freundliche Grüße
René Soukopf
Stadtmagistrat Innsbruck
Sehr geehrte Frau Hauser!
Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer immer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung. In dem von Ihnen mitgeteilten Fall werden wir gegen den Fahrzeuglenker ein entsprechendes Verfahren einleiten. Haben Sie bitte Verständnis, dass sowohl die Polizei, als auch unsere Mobile Überwachungsgruppe nicht alle Gesetzesübertretungen feststellen und ahnden kann. Sollten Sie Missstände erkennen, können Sie gerne unsere MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0512/5360-1272 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer immer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung. In dem von Ihnen mitgeteilten Fall werden wir gegen den Fahrzeuglenker ein entsprechendes Verfahren einleiten. Haben Sie bitte Verständnis, dass sowohl die Polizei, als auch unsere Mobile Überwachungsgruppe nicht alle Gesetzesübertretungen feststellen und ahnden kann. Sollten Sie Missstände erkennen, können Sie gerne unsere MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0512/5360-1272 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
jetzt 2017 immer noch das selbe
Sehr geehrter Herr Sabath!
Ja leider ist das so. Die Straßenverkehrsordnung ist auf das Jahr 1960 zurückzuführen und trotzdem gibt es laufend Übertretungen. Es wäre zwar ein Wunschzustand, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, dieser wird jedoch realistische gesehen (leider) nie eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Ja leider ist das so. Die Straßenverkehrsordnung ist auf das Jahr 1960 zurückzuführen und trotzdem gibt es laufend Übertretungen. Es wäre zwar ein Wunschzustand, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, dieser wird jedoch realistische gesehen (leider) nie eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
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In der Altstadt gilt folgende Regelung:
Mo. - So. 6 - 10.30 Uhr Zufahrt und Halten gestattet.
Ansonsten ist die Altstadt Fußgängerzone.
Mit besten Grüßen
Sabine Kröß-Tunner
Bürgerservice
Stadtmagistrat Innsbruck