Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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z.b. JEDEN TAG nicht kotrollierend parkraumbewirtschaftung...
Meldungsnummer | 69/2020 |
Erstellt am | 25.01.2020 um 19:25 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Storchenstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 12.02.2020 |
Dauer | 17 Tage |
BESCHREIBUNG
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wildes parken HOSTELBETRIEB WOHNGEBIET. jeder anrainer hat strafbescheid wenn hier parkend
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr E.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. +43 512 5360 4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. +43 512 5360 4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sehr geehrter Herr!
Nachdem ich auf Ihrem Foto ausßer dem Fahrzeug nicht wirklich viel wahrnehmen kann, darf ich höflichst um Mitteilung ersuchen, welche Übertretung im konkreten Fall vorliegt und ob es Tageszeiten gibt, zu welchen es gehäuft zu solchen Übertretungen kommt. Wir können dann zielgerichtet kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Nachdem ich auf Ihrem Foto ausßer dem Fahrzeug nicht wirklich viel wahrnehmen kann, darf ich höflichst um Mitteilung ersuchen, welche Übertretung im konkreten Fall vorliegt und ob es Tageszeiten gibt, zu welchen es gehäuft zu solchen Übertretungen kommt. Wir können dann zielgerichtet kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Sehr geehrter Herr!
Ich darf Sie nochmals höflichst bitten, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Ich darf Sie nochmals höflichst bitten, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Amtsvorstand
Sehr geerhrter Herr Rizzoli!
Hiebei handelt es sich um den Bereich Storchenstraße.
Übertretung nach Kurparkzonenverordnung.
Zusätzlich besteht ab dem Bereich Storchenstraße 10 ein generelles Parkverbot nach §24.Abs3 StVO
Die Zeiten der Übertretungen, sind je nach Auslastung der airbnb, booking.com; vermieteten Wohnungen, Storchenstraße 13.
Mit freundlichen Grüßen
Hiebei handelt es sich um den Bereich Storchenstraße.
Übertretung nach Kurparkzonenverordnung.
Zusätzlich besteht ab dem Bereich Storchenstraße 10 ein generelles Parkverbot nach §24.Abs3 StVO
Die Zeiten der Übertretungen, sind je nach Auslastung der airbnb, booking.com; vermieteten Wohnungen, Storchenstraße 13.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen!
Ich habe die verstärkte Kontrolle dieses Bereiches veranlasst. Hinsichtlich der Gebührenpflicht darf ich mitteilen, dass diese bereits jetzt intensiv überwacht wird. Für Außenstehende kann aufgrund der Möglichkeit des Handyparkens nicht mehr festgestellt werden, ob die Parkgebühr entrichtet worden ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
Ich habe die verstärkte Kontrolle dieses Bereiches veranlasst. Hinsichtlich der Gebührenpflicht darf ich mitteilen, dass diese bereits jetzt intensiv überwacht wird. Für Außenstehende kann aufgrund der Möglichkeit des Handyparkens nicht mehr festgestellt werden, ob die Parkgebühr entrichtet worden ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Rizzoli
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ich habe in Ihrer Meldung die personenbezogenen Daten im Foto unkenntlich gemacht. Das ist gemäß den AGB nicht zulässig. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice