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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Was muß noch passieren?
Meldungsnummer | 177/2017 |
Erstellt am | 15.04.2017 um 13:32 Uhr |
Kategorie |
Straßenerhaltung, -zustand
|
Standort |
Hermann Gmeiner Straße 40 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 24.04.2017 |
Dauer | 9 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Gestern ein Unfall gsd ohne Personenschaden aber mit schweren Sachschäden in der Schrebergartenanlage Amras Osterfeld nur wegen einer kantigen Abgrenzung zum Parkplatz Ost. Verschiedene Pächter der Anlage haben schon auf diesen Mißstand hingewiesen, dass man statt der kantigen Abgrenzung eine sanfte Abschrägung endlich machen sollte, aber es scheitert wie immer bei solchen Angelegenheiten am Bürokratismus und am Geld. Ist es wirklich notwendig, dass Personen zu Schaden kommen müssen, bis die zuständigen Damen und Herren reagieren? Das kann doch bitte nicht sein. Holt euch das Unfallprotokoll bei der Polizei und reagiert endlich. Sonst seids auch immer so gescheid. Und bei manchen Sachen ist Geld auch nie ein Thema!!!
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die Hermann-Gmeiner-Straße ist Teil der L283 Ampasser Straße. Der Fahrbahnrand ist zum Parkplatz der Schrebergartenanlage mit einem hochgesetzten Leistenstein abgegrenzt. Im Bereich der bewilligten Zufahrt ist der Leistenstein abgesenkt. Eine Zufahrt zum Parkplatz auf gesamte Länge des Parkplatzes ist aus Gründen der Übersichtlichkeit und letztlich auch der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen. Daher kann der Leistenstein auch nicht abgesenkt werden. Der Straßenabschnitt befindet sich im Ortsgebiet mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Streckenabschnitt ist übersichtlich und insgesamt ohne besondere Gefahren befahrbar.
Beste Grüße
Walter Zimmeter