Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Schneeräumung
Meldungsnummer | 52/2018 |
Erstellt am | 23.01.2018 um 19:30 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Lönsstraße 5 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 24.01.2018 |
Dauer | 12 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Lönsstraße bei den Hnr 4, 10, 16 und 18 werden die Gehwege weder geräumt noch gestreut!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Mühlmann!
Das hab ich mir bereits gedacht. Vielleicht könnte man die Hausbesitzer daran erinnern? ,
Das hab ich mir bereits gedacht. Vielleicht könnte man die Hausbesitzer daran erinnern? ,
Sehr geehrter Herr Moser!
Wir werden die Eigentümer an ihre Pflichten erinnern.
lg
Josef Mühlmann
Amt Straßenbetrieb
Wir werden die Eigentümer an ihre Pflichten erinnern.
lg
Josef Mühlmann
Amt Straßenbetrieb
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Die Gehsteige in der Lönstraße bei den HNr. 4, 10, 16 und 18 werden nicht von der Stadt Innsbruck winterdienstlich betreut. Es gilt die Anrainerverpflichtung gem. §93 Straßenverkehrsordnung. Dh. die Räumung, Streuung und auch die Reinigung der angeführten Gehsteigbereiche ist von den Anrainern durchzuführen.
Freundliche Grüße
Josef Mühlmann
Amt Straßenbetrieb