Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Sperrmüll
Meldungsnummer | 83/2018 |
Erstellt am | 07.02.2018 um 11:37 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Wetterherrenweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 08.02.2018 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Seit 3 Wochen oder länger liegt diese Matratze am Wetterherrenweg. Dieser Platz dient leider oft als Sperrmülldeponie oder zum Zurücklassen illegal entwendeter Einkaufswägen. Das ist eine öffentliche Straße und für die Entfernung dieser Dinge sind die IKB zuständig.
Wenn die Reinigungsorgane das Zeug schon nicht mitnehmen können oder wollen, könnten sie es wenigstens melden, so dass nicht jedesmal eine Bürgermeldung notwendig ist.
Wenn die Reinigungsorgane das Zeug schon nicht mitnehmen können oder wollen, könnten sie es wenigstens melden, so dass nicht jedesmal eine Bürgermeldung notwendig ist.
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Der Unrat am Wetterherrenweg liegt auf Privatgrund.
Es ist für unsere Mitarbeiter oft schwer zu entscheiden, ob es sich bei der Ablagerung um Sperrmüll handelt oder um eine Zwischenlagerung von Privateigentum auf Privatgrund.
Deshalb stellt sich nicht die Frage, ob die Reinigungsorgane das "Zeug" nicht mitnehmen können oder wollen, da sie schlichtweg keinen Auftrag dazu haben, Unrat von Privatgrund zu entfernen.
Nichtsdestotrotz habe ich den Bauhof beauftragt die Matrazen zu entfernen.
freundliche Grüße
Josef Mühlmann
Amt Straßenbetrieb