Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Anhänger in Parkstraße
Meldungsnummer | 50/2016 |
Erstellt am | 09.02.2016 um 14:05 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Premstraße 63 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 10.02.2016 |
Dauer | 18 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
7 Bewertungen)
von 5 (
Wie entrichtet ein alleinstehender Anhänger seine Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Parkstraße? Dieser steht seit Einführung der Gebührenpflicht (Nov. 2015) unbehelligt dort! Auch das vorgeschriebene Zugfahrzeug für abgestellte Anhänger auf öffentlicher Fläche fehlt.
KOMMENTARE
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Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Da nur für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine Parkabgabe zu entrichten ist, muss für das Abstellen eines Anhängers keine Abgabe entrichtet werden.
Dennoch dürfen - wie Sie schon angedeutet haben - Anhänger ohne Zugfahrzeug grundsätzlich nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn abgestellt werden (§ 23 Abs. 6 StVO). Wir haben Ihre Meldung daher an die für die Überwachung der straßenpolizeilichen Vorschriften zuständige Mobile Überwachungsgruppe des Stadtmagistrates Innsbruck weiter geleitet.
Freundliche Grüße
Christof Plangger
Referat Parkraumbewirtschaftung