Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Anton Rauchstrasse
Meldungsnummer | 374/2015 |
Erstellt am | 16.12.2015 um 12:21 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Anton Rauchstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 14.02.2017 |
Dauer | 426 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
13 Bewertungen)
von 5 (
Vor ca. 10 bis 12 Jahren wurde die Wohnanlage Anton Rauchstrasse 4 bis 4b genehmigt und gebaut. Dabei wurde bei den Erschließungskosten auch die Gehsteigabgabe wie die Abgabe für Kanal und Strasse vorgeschrieben.
Dies dürfte für die Gemeinde ein gutes Geschäft gewesen sein. Gehsteig wurde keiner errichtet, Strasse ist Landesstrasse, Kanal IKB.
Ich gratuliere der "Grünen Vizebürgermeisterin", deren Namen will ich nicht aussprechen, (denn sonst bekomme ich einen erhöhten Blutdruck) für ihre tolle Leistung , dass im Bereich der gerade fertiggestellten Wohnanlage mit M Preis und Apotheke ein Gehastgeig errichtet, die Verlängerung, obwohl die Abgabe kassiert und sich in der Wohnanlage 3X8 Wohneinheiten befinden, aber nicht gebaut wurde.
Dafür hat man in diesem Bereich ein Halteverbot verordnet, wodurch die Parksituation in diesem städt. Wohnviertel nochmals verschärft wurde. Eine weitere Abzocke der Bevölkerung ist damit wohl gewollt. Jetzt können alle Passanten, darunter viele Kinder auf dieser Strassenseite die Strasse als Gehsteig benutzen.
Wir freuen uns schon auf das Jahr 2018 damit der Spuck "Grün" vorbei ist. Sechs Jahre sind genug.
Dies dürfte für die Gemeinde ein gutes Geschäft gewesen sein. Gehsteig wurde keiner errichtet, Strasse ist Landesstrasse, Kanal IKB.
Ich gratuliere der "Grünen Vizebürgermeisterin", deren Namen will ich nicht aussprechen, (denn sonst bekomme ich einen erhöhten Blutdruck) für ihre tolle Leistung , dass im Bereich der gerade fertiggestellten Wohnanlage mit M Preis und Apotheke ein Gehastgeig errichtet, die Verlängerung, obwohl die Abgabe kassiert und sich in der Wohnanlage 3X8 Wohneinheiten befinden, aber nicht gebaut wurde.
Dafür hat man in diesem Bereich ein Halteverbot verordnet, wodurch die Parksituation in diesem städt. Wohnviertel nochmals verschärft wurde. Eine weitere Abzocke der Bevölkerung ist damit wohl gewollt. Jetzt können alle Passanten, darunter viele Kinder auf dieser Strassenseite die Strasse als Gehsteig benutzen.
Wir freuen uns schon auf das Jahr 2018 damit der Spuck "Grün" vorbei ist. Sechs Jahre sind genug.
KOMMENTARE
Vielen Dank für die kompetente Auskunft.
Auch ich wünsche frohe Weihnachten.
PS. Ohne die Mithilfe des Vereines "Sicheres Tirol" und hier sei besonders Herrn Rudolf Warzilek gedankt, wage ich mit etwas Vorsicht zu behaupten, dass der Schutzweg heute noch nicht gebaut wäre.
Aber sei es wie es ist - ohne den Willen der derzeitigen politischen Führung wäre es sicher auch nicht gegangen. Vielen Dank.
Heinz Kolbitsch
Auch ich wünsche frohe Weihnachten.
PS. Ohne die Mithilfe des Vereines "Sicheres Tirol" und hier sei besonders Herrn Rudolf Warzilek gedankt, wage ich mit etwas Vorsicht zu behaupten, dass der Schutzweg heute noch nicht gebaut wäre.
Aber sei es wie es ist - ohne den Willen der derzeitigen politischen Führung wäre es sicher auch nicht gegangen. Vielen Dank.
Heinz Kolbitsch
Sehr geehrter Herr Kolbitsch,
zu Ihrer Bürgermeldung und der darin enthaltenen Frage zum kürzlich verordneten Halte- und Parkverbot (kundgemacht am 2.12.2015) teile ich Ihnen mit, dass aufgrund der parkenden Fahrzeuge zwischen der Zufahrt beim Haus Anton-Rauch-Straße Nr. 4 bis zur Einfahrt zur Tankstelle auf Höhe Anton-Rauch-Straße Nr. 6, die verbleibende Fahrbahnbreite nicht mehr für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ausreichte, insbesondere da die Anton-Rauch-Straße auch von öffentlichen Verkehrsmitteln befahren wird. Daher musste seitens der Straßenverkehrsbehörde das entsprechende Halt- und Parkverbot erlassen werden.
Auf der stadtauswärts (südseitig) führenden Fahrspur kann weiterhin ohne Behinderung des Verkehrs geparkt werden.
Die weiteren Punkte zu ihrer Bürgermeldung betreffend Gehsteigabgabe sowie die Errichtung eines Gehsteiges leite ich zuständigkeitshalber an das Tiefbauamt sowie an die Bau- und Feuerpolizei weiter.
Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt direkt seitens dieser Stellen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
zu Ihrer Bürgermeldung und der darin enthaltenen Frage zum kürzlich verordneten Halte- und Parkverbot (kundgemacht am 2.12.2015) teile ich Ihnen mit, dass aufgrund der parkenden Fahrzeuge zwischen der Zufahrt beim Haus Anton-Rauch-Straße Nr. 4 bis zur Einfahrt zur Tankstelle auf Höhe Anton-Rauch-Straße Nr. 6, die verbleibende Fahrbahnbreite nicht mehr für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ausreichte, insbesondere da die Anton-Rauch-Straße auch von öffentlichen Verkehrsmitteln befahren wird. Daher musste seitens der Straßenverkehrsbehörde das entsprechende Halt- und Parkverbot erlassen werden.
Auf der stadtauswärts (südseitig) führenden Fahrspur kann weiterhin ohne Behinderung des Verkehrs geparkt werden.
Die weiteren Punkte zu ihrer Bürgermeldung betreffend Gehsteigabgabe sowie die Errichtung eines Gehsteiges leite ich zuständigkeitshalber an das Tiefbauamt sowie an die Bau- und Feuerpolizei weiter.
Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt direkt seitens dieser Stellen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Die Antwort bezüglich des Busverkehrs bei Begegnungen ist nachvollziehbar (bisher kein Problem da die Geschwindigkeiten reduziert werden mussten), jedoch bin ich mir nicht sicher ob bei der durch das neu verordneten Halteverbot infolge der nun breiteren Straße sich die Geschwindigkeit besonders der PKW-(Umweg Verkehr von den Martha Dörfern nach Innsbruck) erhöhen wird. Die verordneten 40 Stundenkilometer wurden bisher meistens nicht eingehalten.
Freundliche Grüße
Heinz Kolbitsch
Freundliche Grüße
Heinz Kolbitsch
Sehr geehrter Herr Kolbitsch,
aufgrund der Feiertage verspätet darf ich zu oben angeführten Kommentar vermerken, dass die Abgaben lt. dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 1998 bei jedem Neubau vorgeschrieben werden müssen. Die Ermittlung des Abgabenbetrages erfolgt nach einem Baumassen- und Bauplatzanteil. Im Gegensatz zu einer Gebühr, die einer unmittelbaren Gegenleistung zugeordnet werden kann, ist der Gehsteigbeitrag ohne direkt nachfolgender Leistung zu entrichten. Sie sind also unabhängig davon, ob ein Gehsteig geplant ist, oder nicht vorzuschreiben.
Ein Beitrag ist der einseitig auferlegte Zuschuss eines am Bestande einer öffentlichen Einrichtung besonders Beteiligten zu den Kosten der Einrichtung.
Freundliche Grüße
Christian Kugler
Bau- und Feuerpolizei
aufgrund der Feiertage verspätet darf ich zu oben angeführten Kommentar vermerken, dass die Abgaben lt. dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 1998 bei jedem Neubau vorgeschrieben werden müssen. Die Ermittlung des Abgabenbetrages erfolgt nach einem Baumassen- und Bauplatzanteil. Im Gegensatz zu einer Gebühr, die einer unmittelbaren Gegenleistung zugeordnet werden kann, ist der Gehsteigbeitrag ohne direkt nachfolgender Leistung zu entrichten. Sie sind also unabhängig davon, ob ein Gehsteig geplant ist, oder nicht vorzuschreiben.
Ein Beitrag ist der einseitig auferlegte Zuschuss eines am Bestande einer öffentlichen Einrichtung besonders Beteiligten zu den Kosten der Einrichtung.
Freundliche Grüße
Christian Kugler
Bau- und Feuerpolizei
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wir arbeiten uns Stück für Stück voran. Der Gehsteig wird 2016 errichtet werden. Da es sich um eine Landesstraße handelt, mussten auch noch Abstimmungen mit dem Land vorgenommen werden. Mit Grüner Regierungsbeteiligung wurde aber in der Anton-Rauch-Str. bekanntlich ein Schutzweg umgesetzt und beim aktuellen Neubau auch sofort der Gehsteig mitgebaut. Das Parkverbot hat auch mit dem Gehsteig nichts zu tun. Die Frage, warum der Gehsteig nicht schon vor 10 Jahren gebaut worden ist, müsste wohl an die damals politisch Verantwortlichen gerichtet werden. Frau Vizebürgermeisterin wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Bernhard Weide
Büro 1. Vizebürgermeisterin
Mag. Sonja Pitscheider