Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Behindertenrampe
Meldungsnummer | 174/2014 |
Erstellt am | 07.05.2014 um 09:00 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Schöpfstrasse 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 08.05.2014 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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2 Bewertungen)
von 5 (
Guten Tag,
wie hat eine Behindertenrampe im Straßenverkehr auszusehen, um als solche zu gelten und zB. nicht verparkt zu werden?
Mit freundlichen Grüßen
wie hat eine Behindertenrampe im Straßenverkehr auszusehen, um als solche zu gelten und zB. nicht verparkt zu werden?
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Guten Tag,
erstens: danke für die Schnelle Antwort,
zweitens: meine Anfrage bezieht sich darauf, dass ich bereits vor längerer Zeit abgeschleppt wurde, da ich eine Behindertenrampe verparkte, welche als solche nicht für mich erkenntlich war. Nach Rückfrage an diversen Stellen, hieß es, jeder abgeschrägte Gehsteig sei eine Behindertenrampe.
Aktuell wollte ich nachfragen, da ich neulich einen abgeschrägten Gehsteig entdeckt habe vor dem sich eine blaue Kurzparkzonenmarkierung
zum Parken befindet.
Darum kenn ich mich nicht aus. LG Martin R.
erstens: danke für die Schnelle Antwort,
zweitens: meine Anfrage bezieht sich darauf, dass ich bereits vor längerer Zeit abgeschleppt wurde, da ich eine Behindertenrampe verparkte, welche als solche nicht für mich erkenntlich war. Nach Rückfrage an diversen Stellen, hieß es, jeder abgeschrägte Gehsteig sei eine Behindertenrampe.
Aktuell wollte ich nachfragen, da ich neulich einen abgeschrägten Gehsteig entdeckt habe vor dem sich eine blaue Kurzparkzonenmarkierung
zum Parken befindet.
Darum kenn ich mich nicht aus. LG Martin R.
Sehr geehrter Herr Rauchberger,
nicht jeder abgeschrägte Gehsteig stellt eine Behindertenrampe dar.
Für die Ausgestaltung von Behindertenrampen sind unter anderem bestimmte Rampenneigungen auszuführen.
Bei einem abgeschrägten Gehsteig kann es sich beispielsweise auch um eine Einfahrt handeln.
Wenn Kurzparkzonenplätze verordnet werden, wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens ermittelt, welchem Zweck ein allenfalls vorhandener, abgeschrägter Gehsteig dient (z.B. Einfahrten). Wenn ein Grundstück z.B. mehrere Einfahrten aufweist und diese nicht alle benötigt werden, kann durchaus auch vor einem abgeschrägten Gehsteig ein Kurzparkzonenparkplatz ausgewiesen werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßengverkehr und Straßenrecht
nicht jeder abgeschrägte Gehsteig stellt eine Behindertenrampe dar.
Für die Ausgestaltung von Behindertenrampen sind unter anderem bestimmte Rampenneigungen auszuführen.
Bei einem abgeschrägten Gehsteig kann es sich beispielsweise auch um eine Einfahrt handeln.
Wenn Kurzparkzonenplätze verordnet werden, wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens ermittelt, welchem Zweck ein allenfalls vorhandener, abgeschrägter Gehsteig dient (z.B. Einfahrten). Wenn ein Grundstück z.B. mehrere Einfahrten aufweist und diese nicht alle benötigt werden, kann durchaus auch vor einem abgeschrägten Gehsteig ein Kurzparkzonenparkplatz ausgewiesen werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßengverkehr und Straßenrecht
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in der Straßenverkehrsordnung finden sich keine Bestimmungen über die Ausgestaltung von Behindertenrampen.
In der RVS -Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum 02.02.36 vom 14.10.2008 ist unter Punkt 7.1 aufgeführt, wie die Ausbildung der Rampen im Bereich von Schutzwegen zu erfolgen hat.
Nach Rücksprache mit unserem Behindertenbeauftragten teile ich Ihnen mit:
Grundsätzlich werden sämtliche Schutzwege barrierefrei ausgebildet, wodurch in gewissen Abständen behindertengerechte Erschließungen der Gehsteige gegeben sind.
Die Ausweisung von Behindertenstellplätzen erfolgt grundsätzlich im Nahbereich solcher Schutzwege, da eine Rampenausbildung für jeden Stellplatz aus Platzgründen unmöglich ist.
Bei Anfrage über Privatpersonen, wird vom Behindertenbeauftragten abgeklärt, ob aufgrund der Behinderung eine Rampe erforderlich ist und wird dies in seiner Stellungnahme angeführt und bei der Verordnung berücksichtigt.
Sollte der Anlass Ihrer Anfrage ein konkreter Behindertenstellplatz bzw. eine konkrete Behindertenrampe sein, bitte ich Sie uns mitzuteilen auf welche Rampe Sie sich beziehen, damit wir uns vor Ort ein Bild machen können.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht