Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einbahn
Meldungsnummer | 390/2014 |
Erstellt am | 01.12.2014 um 00:19 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Kohlstattgasse 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 02.12.2014 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
In der Kohlstattgasse kann entlang des östlichen und westlichen Fahrbahnrandes geparkt werden. Die verbleibende Fahrbahnbreite lässt ein flüssiges und sicheres Aneinandervorbeifahren mit dem Auto stellenweise nur schwer zu. Meist muss ein Auto zurückstoßen oder in eine Lücke einer Garagenausfahrt ausweichen. Eine Einbahnregelung vom Bahnbogen kommend Richtung Jahnstraße wäre eine Überlegung / Überprüfung wert und würde auch die Sicherheit der Kinder der angrenzenden Schule beim Überqueren des Zebrasreifens im Kreuzungsbereich mit der Jahnstraße erhöhen.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Käfinger,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Laut Unfallstatistik hat es in den letzten 5 Jahren in der Kohlstattgasse keine Verkehrsunfälle gegeben. Ausweichmöglichkeiten bei Fahrzeugbegegnungen sind ausreichend vorhanden. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist die Sicherheit der Kinder gegeben.
Aufgrund der Verkehrsführung und der Verkehrsentlastung ist eine Zufahrt von beiden Seiten in die Kohlstattgasse notwendig.
Aus diesen Gründen treten wir Ihrem Vorschlag nicht näher.
Vielen Dank für Ihr Einbringen.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
vielen Dank für Ihre Anregung.
Laut Unfallstatistik hat es in den letzten 5 Jahren in der Kohlstattgasse keine Verkehrsunfälle gegeben. Ausweichmöglichkeiten bei Fahrzeugbegegnungen sind ausreichend vorhanden. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist die Sicherheit der Kinder gegeben.
Aufgrund der Verkehrsführung und der Verkehrsentlastung ist eine Zufahrt von beiden Seiten in die Kohlstattgasse notwendig.
Aus diesen Gründen treten wir Ihrem Vorschlag nicht näher.
Vielen Dank für Ihr Einbringen.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Keine Ursache. Sie sind ganz offensichtlich noch nie selbst mit einem Auto durch diese Gasse gefahren und auf Gegenverkehr getroffen, wenn die Gasse restlos verparkt war...
Sehr geehrter Herr Käfinger,
wir teilen Ihnen mit, dass seitens der Verkehrsbehörde zum Vorschlag der Verordnung einer Einbahn in der Kohlstattgasse, unter anderem die Meinungen der Polizei und anderer Systempartner im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingeholt werden.
Sollte das Ermittlungsverfahren positiv für die Verordnung einer Einbahn ausfallen, werden wir eine solche verordnen.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wir teilen Ihnen mit, dass seitens der Verkehrsbehörde zum Vorschlag der Verordnung einer Einbahn in der Kohlstattgasse, unter anderem die Meinungen der Polizei und anderer Systempartner im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingeholt werden.
Sollte das Ermittlungsverfahren positiv für die Verordnung einer Einbahn ausfallen, werden wir eine solche verordnen.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Sehr geehrter Herr Käfinger,
ergänzend zu Ihrer Bürgermeldung vom 2.12.2014 betreffend eine Einbahnregelung in der Kohlstattgasse liegt uns mittlerweile die Stellungnahme der Polizei vor. Auch die Polizei erachtet eine Einbahnregelung in der Kohlstattgasse nicht als notwendig. Allerdings hat uns die Polizei darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen nach der Neuasphaltierung im Herbst noch nicht aufgebracht wurden und dies dringend notwendig sei. Mittlerweile wurden die fehlenden Bodenmarkierungen aufgebracht und sollte sich nunmehr die Situation in der Kohlstattgasse verbessern.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
ergänzend zu Ihrer Bürgermeldung vom 2.12.2014 betreffend eine Einbahnregelung in der Kohlstattgasse liegt uns mittlerweile die Stellungnahme der Polizei vor. Auch die Polizei erachtet eine Einbahnregelung in der Kohlstattgasse nicht als notwendig. Allerdings hat uns die Polizei darauf hingewiesen, dass die Bodenmarkierungen nach der Neuasphaltierung im Herbst noch nicht aufgebracht wurden und dies dringend notwendig sei. Mittlerweile wurden die fehlenden Bodenmarkierungen aufgebracht und sollte sich nunmehr die Situation in der Kohlstattgasse verbessern.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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