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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Grabenweg und Valiergasse - Gratisparken als Hindernis
Meldungsnummer | 292/2016 |
Erstellt am | 29.08.2016 um 11:30 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Valiergasse, Grabenweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 29.08.2016 |
Dauer | 2 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Am Grabenweg und in der Valiergasse in der Rossau in Innsbruck wurden vor ein paar Jahren gebührenfreie und zeitlich unbegrenzte Parkbuchten geschaffen. Meiner Meinung nach völlig kontraproduktiv, da die anliegenden Firmen nahezu ununterbrochen mit LKW und Lieferwägen beliefert werden und diese Fahrzeuge in zweiter Spur die vielfrequentierten (auch mit öffentichem Verkehr) Fahrbahnen blockieren, weil die Parkbuchten von 6h früh bis spät abends zugeparkt sind (mittlerweile stellt auch ein ansässiger KFZ-Betrieb seine zu reparierenden Fahrzeuge am öffentlichen Grund als Dauerparker ab).In den Tiefgaragen (zB. Business Park) wären genug Parkplätze vorhanden.
KOMMENTARE
... und ein anderer KFZ-Betrieb an der Grenze der Parkraumbewirtschaftung Reichenau - Rossau die mit Eigen-Werbung beklebten Fahrzeuge werktäglich gegen 07:00 Uhr in den Firmenhof fährt und somit die über Nacht freigehaltenen Parkplätze an der öffentlichen Strasse die Mitarbeiter des Betriebs erben. ("reservieren")
Das ist natürlich auch legal, ist aber gegen die guten Sitten ...
Das ist natürlich auch legal, ist aber gegen die guten Sitten ...
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der Großteil der im Gewerbegebiet Roßau angesiedelten Unternehmen verfügt über Privatflächen zur Durchführung von Ladetätigkeiten. Sollten seitens einzelner Unternehmen aber begründete Interessen vorliegen, beispielsweise dann, wenn die Liefer-Lkw zu groß für die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten auf Eigengrund wären und diese dann - verbotenerweise - in "zweiter Spur" durchgeführt werden müssen, können solche Unternehmen bei der Verkehrsbehörde die Ausweisung von ausreichend großen, zeitlich beschränkten Ladezonen auf der öffentlichen Verkehrsfläche beantragen.
Die von Ihnen angesprochenen Parkbuchten sind im Grundbuch als "öffentliches Gut" verankert. Das bedeutet, dass diese Parkflächen von jedermann zu den gleichen Bedingungen zum Parken genutzt werden können (also auch von Lenkern von zu reparierenden Fahrzeugen im Bereich einer Kfz-Werkstätte, sofern diese Fahrzeuge ein Kennzeichen tragen).
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im Gewerbegebiet Roßau ist derzeit nicht geplant, d. h. das Abstellen von Fahrzeugen ist dort weiterhin zeitlich unbeschränkt und ohne Verpflichtung zur Entrichtung einer Parkabgabe gestattet.
Freundliche Grüße
Christof Plangger
Referat Parkraumbewirtschaftung