Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Haltestelle täglich verparkt
Meldungsnummer | 79/2016 |
Erstellt am | 14.03.2016 um 07:01 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Lindenstraße 26 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 21.03.2016 |
Dauer | 7 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bus Haltestelle (nicht Straßenbahn) Dr. Glatz Straße in Richtung Sillpark ist während der ersten Fährt fast täglich verparkt. Der Bus kann hier nicht ordnungsgemäß stehen bleiben, sodass Fahrgästen das Aussteigen erschwert wird und Verletzungsgefahr besteht. Ebenso dürfte der Bus lt. StVO besagte Haltestelle nicht mal bedienen, da dies untersagt sofern die Haltestelle nicht entsprechend frei ist.
Ich möchte Sie bitten darauf zu achten dass die Verparkung hier in den Griff bekommen wird.
Generell spricht nichts gegen das Parken außerhalb der Zeiten in welchen die Haltestelle bedient wird, wenn aber während der Betriebszeiten dort geparkt wird, ist das ein Problem.
Vielen Dank!
die Bus Haltestelle (nicht Straßenbahn) Dr. Glatz Straße in Richtung Sillpark ist während der ersten Fährt fast täglich verparkt. Der Bus kann hier nicht ordnungsgemäß stehen bleiben, sodass Fahrgästen das Aussteigen erschwert wird und Verletzungsgefahr besteht. Ebenso dürfte der Bus lt. StVO besagte Haltestelle nicht mal bedienen, da dies untersagt sofern die Haltestelle nicht entsprechend frei ist.
Ich möchte Sie bitten darauf zu achten dass die Verparkung hier in den Griff bekommen wird.
Generell spricht nichts gegen das Parken außerhalb der Zeiten in welchen die Haltestelle bedient wird, wenn aber während der Betriebszeiten dort geparkt wird, ist das ein Problem.
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Wir haben die Polizei und die Mobile Überwachungsgruppe ersucht, die Bushaltestelle Dr.-Glatz-Straße in den Morgenstunden vermehrt zu kontrollieren.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht