Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Lebensgefähliche Kaphaltestellen
Meldungsnummer | 177/2014 |
Erstellt am | 13.05.2014 um 19:00 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Amraserstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 15.05.2014 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
21 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Täglich beobachte ich den Spießrutenlauf den die Fahrgäste der Straßenbahnlinie 3 beim Pradler Friedhof absolvieren müssen um in die Straßenbahn einsteigen zu können. Die dortige befahrbare Kaphaltestelle, die eigentlich der Sicherheit der Fußgänger dienen sollte, wird zur Kampfarena zwischen Fahrgästen der Straßenbahn und den sich teilweise mit Gewalt vorbeizwängenden AutofahrerInnen. Ich habe selbst schon mehrfach erlebt, wie ich angehupt wurde, nur weil ich einer Mutter mit Kinderwagen oder einem gehbehinderten Mitmenschen das halbwegs sichere Einsteigen in die Straßenbahn ermöglichte. Wenn’s nicht anders geht, dann fährt man einfach über den Gehsteig - selbst Busse und LKW! Mitbeteiligt an der Situation ist die dort angebrachte Bodenmarkierung, die eine Haltestelleninsel vortäuscht! Dadurch wird der §17 Abs..2 der STVO, der das Vorbeifahren an einer/em in einer Haltestelle stehenden Straßenbahn / Bus regelt, gegenstandslos! Diese Markierung sollte gründlich überdacht werden. Da befahrbare Kaphaltestellen keine Innsbrucker Erfindung sind, wäre es durchaus sinnvoll ähnliche Situationen in Städten zu studieren, die diese Einrichtung schon seit Jahrzehnten haben. In Wien beispielsweise sind die Auffahrtrampen selbst auf Hauptverkehrsstraßen deutlich steiler, so dass Kraftfahrer gezwungen werden die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Die Rampe ist durch eine Bodenmarkierung (Achtung-Zeichen) deutlich gekennzeichnet! Zumindest die Anbringung eines Gefahrenzeichens könnte sofort auch in Innsbruck umgesetzt werden. Die weiße Längsmarkierung könnte durch eine andersfarbige ersetzt werden, die keine falsche Interpretation laut STVO zulässt.
Stadtauswärts gibt es die Fußgängerampel, die auch von der einfahrenden Straßenbahn aktiviert wird. Diese wird jedoch von vielen FahrzeuglenkerInnen missachtet, Beinahe grundsätzlich wird die Ampel von Rechtsabbiegern aus der Kaufmannstrasse ignoriert! Zusätzlich fahren viele FahrzeuglenkerInnen mit hoher Geschwindigkeit noch schnell bei Gelb durch, so dass es nicht selten zu Beinahe Unfällen kommt, da sie die Straßenbahn dann genau zu dem Zeitpunkt passieren, zu dem sich die Türen gerade öffnen und z.B. Kinder schon rausspringen! Nur der Umsicht der Wagenführer, die durch das deutliche Verzögern des Türöffnens sowie durch intensives Klingel reagieren ist es zu verdanken, dass hier noch nichts passiert ist! Ich konnte auch schon beobachten, dass der Wagenführer selbst ausgestiegen ist um einem blinden oder gehbehinderten Fahrgast das sichere Überqueren bis zum eigentlichen Gehsteig zu ermöglichen!
Bitte um Rasche und kreative Lösung – bevor Menschen zu Schaden kommen!
Danke
Täglich beobachte ich den Spießrutenlauf den die Fahrgäste der Straßenbahnlinie 3 beim Pradler Friedhof absolvieren müssen um in die Straßenbahn einsteigen zu können. Die dortige befahrbare Kaphaltestelle, die eigentlich der Sicherheit der Fußgänger dienen sollte, wird zur Kampfarena zwischen Fahrgästen der Straßenbahn und den sich teilweise mit Gewalt vorbeizwängenden AutofahrerInnen. Ich habe selbst schon mehrfach erlebt, wie ich angehupt wurde, nur weil ich einer Mutter mit Kinderwagen oder einem gehbehinderten Mitmenschen das halbwegs sichere Einsteigen in die Straßenbahn ermöglichte. Wenn’s nicht anders geht, dann fährt man einfach über den Gehsteig - selbst Busse und LKW! Mitbeteiligt an der Situation ist die dort angebrachte Bodenmarkierung, die eine Haltestelleninsel vortäuscht! Dadurch wird der §17 Abs..2 der STVO, der das Vorbeifahren an einer/em in einer Haltestelle stehenden Straßenbahn / Bus regelt, gegenstandslos! Diese Markierung sollte gründlich überdacht werden. Da befahrbare Kaphaltestellen keine Innsbrucker Erfindung sind, wäre es durchaus sinnvoll ähnliche Situationen in Städten zu studieren, die diese Einrichtung schon seit Jahrzehnten haben. In Wien beispielsweise sind die Auffahrtrampen selbst auf Hauptverkehrsstraßen deutlich steiler, so dass Kraftfahrer gezwungen werden die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Die Rampe ist durch eine Bodenmarkierung (Achtung-Zeichen) deutlich gekennzeichnet! Zumindest die Anbringung eines Gefahrenzeichens könnte sofort auch in Innsbruck umgesetzt werden. Die weiße Längsmarkierung könnte durch eine andersfarbige ersetzt werden, die keine falsche Interpretation laut STVO zulässt.
Stadtauswärts gibt es die Fußgängerampel, die auch von der einfahrenden Straßenbahn aktiviert wird. Diese wird jedoch von vielen FahrzeuglenkerInnen missachtet, Beinahe grundsätzlich wird die Ampel von Rechtsabbiegern aus der Kaufmannstrasse ignoriert! Zusätzlich fahren viele FahrzeuglenkerInnen mit hoher Geschwindigkeit noch schnell bei Gelb durch, so dass es nicht selten zu Beinahe Unfällen kommt, da sie die Straßenbahn dann genau zu dem Zeitpunkt passieren, zu dem sich die Türen gerade öffnen und z.B. Kinder schon rausspringen! Nur der Umsicht der Wagenführer, die durch das deutliche Verzögern des Türöffnens sowie durch intensives Klingel reagieren ist es zu verdanken, dass hier noch nichts passiert ist! Ich konnte auch schon beobachten, dass der Wagenführer selbst ausgestiegen ist um einem blinden oder gehbehinderten Fahrgast das sichere Überqueren bis zum eigentlichen Gehsteig zu ermöglichen!
Bitte um Rasche und kreative Lösung – bevor Menschen zu Schaden kommen!
Danke
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Newesely,
die von Ihnen angesprochene Kaphaltstelle wurde gemäß den Bestimmungen des Kraftfahrliniengesetzes vom Landeshauptmann von Tirol genehmigt und nach Errichtung kommissionell abgenommen.
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 17 Abs. 2) sind eindeutig und von den Verkehrsteilnehmen natürlich zu befolgen.
Leider gibt es, so wie auch Sieuns schildern, immer wieder rücksichtslose Verkehrsteilnehmer.
Wir haben Ihre Bürgermeldung auch an die Polizei weitergeleitet, die uns mitgeteilt hat die gegenständliche Haltsstelle vermehrt zu kontrollieren.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
die von Ihnen angesprochene Kaphaltstelle wurde gemäß den Bestimmungen des Kraftfahrliniengesetzes vom Landeshauptmann von Tirol genehmigt und nach Errichtung kommissionell abgenommen.
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 17 Abs. 2) sind eindeutig und von den Verkehrsteilnehmen natürlich zu befolgen.
Leider gibt es, so wie auch Sieuns schildern, immer wieder rücksichtslose Verkehrsteilnehmer.
Wir haben Ihre Bürgermeldung auch an die Polizei weitergeleitet, die uns mitgeteilt hat die gegenständliche Haltsstelle vermehrt zu kontrollieren.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Schön, dass alles den Vorschriften entspricht, gefährlich ist es aber trotzdem.
Ich nehme die Antwort mit Enttäuschung entgegen.
Hoffen wir das nix passiert!
Hoffen wir das nix passiert!
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Danke für Deine Bewertung!
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Vor allem z.B. Bruneckerstr. stadteinwärts, aber auch Bundesbahndirektion.
mfg Christoph Lechleitner