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Parkraumbewirtschaftung Klosterangerstraße

Meldungsnummer 319/2021
Erstellt am 02.06.2021 um 11:52 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Klosterangerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 02.06.2021
Dauer 2 Stunden
BESCHREIBUNG
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Seit gestern ist also die Parkraumbewirtschaftung in der Klosterangerstraße in Kraft. Leider kennt man sich als Anwohner nicht aus. Die Parktouristen (und ein Auto ohne Kenntafel) stehen nach wie vor entlang der Lärmschutzwand entlang der Bahn. Der Automat für die Parktickets steht auf Höhe Hausnummer 10, anschließend kommt eine weiß markierte Parkplatzfläche ohne Tafel (vis a vis Hausnummer 12), ca. 20 m weiter steht dann eine blaue Tafel mit der Aufschrift Anfang und eine weitere Tafel mit der Aufschrift Ende steht dann ca. 100 m weiter hinten. Was bedeutet das jetzt? Wo muss denn jetzt gezahlt werden? Nur auf den Parkplätzen, die zwischen den Tafeln Anfang und Ende stehen, auch auf den Plätzen vis a vis Hausnummer 12, entlang der Lärmschutzwand? Bitte um Aufklärung. Vielen Dank!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 02.06.2021 um 13:54 Uhr
Titel: AW: Parkraumbewirtschaftung Klosterangerstraße
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Sehr geehrte,

bei der der seit 01.06.2021 geltenden gebührenpflichtigen Parkzone Z im Sieglanger/Klosteranger/Mentlberg handelt es sich um eine sog. Parkstraße.
In den Parkstraßen können die Parkspuren weiß strichliert oder nur an den Ecken angezeichnet oder auch gar nicht markiert sein. Die Markierung dient dem geordneten Parken und sagt nichts über die Gebührenpflicht aus. Auf die Parkregelung und Gebührenpflicht wird bei der Beschilderung, welche rechtlich bindend ist und daher vorhanden sein muss, hingewiesen.
Das "P" mit dem grünen Kreis und der grünen Linie dient – neben der Beschilderung –der besseren Erkennung einer Parkstraßenregelung. Wenn das "P" überfahren wird, ist man in einer Parkstraße. Die entsprechende Beschilderung und das markierte "P" befinden sich bei der Einfahrt von der Völserstraße in die Klosterangerstraße. Unabhängig von der Gebührenpflicht sind selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung und allfällige gesetzliche und/oder verordnete Halte- und Parkverbote zu beachten!

Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung


 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 02.06.2021 um 19:10 Uhr
Titel: AW: Parkraumbewirtschaftung Klosterangerstraße
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Danke für die Antwort. Leider ist mit der neuen Parkraumbewirtschaftung das Problem mit den Parktouristen entlang des Bahndamm nicht gelöst. Dort muss offenbar nicht bezahlt werden, weil dieses Stück der ÖBB gehört und mit denen hat man sich offenbar nicht geeinigt. Manchmal ist die Durchfahrt so eng, dass ein Einsatzfahrzeug eventuell gar nicht durchkommen würde. Leider wurde über dieses Thema nicht nachgedacht.
 
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