Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Sehr geehrte,
Verkehrsregelungen werden ua. getroffen um die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich zu gewährleisten.
Dass Verkehrsregelungen nicht immer eingehalten werden, liegt nicht im Einflussbereich der Verkehrsbehörde. Für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Ihre 2. Frage kann leider nicht nachvollzogen werden.
Am angehängten Luftbild ist klar ersichtlich, dass als Abgrenzung gegenüber der Busspur eine Sperrlinie markiert ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Sperrlinie Reichenauer Straße - Sinnfrage
Meldungsnummer | 380/2020 |
Erstellt am | 07.07.2020 um 18:09 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Reichenauer Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 09.07.2020 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Nachdem die Sperrlinie in der Reichenauer Straße (von Sandwirt bis zur Kreuzung Prinz-Eugen-Straße) Stadteinwärts und Stadtauswärts ja offenbar nur Empfehlungscharakter hat, ist die Frage warum hier eine solche aufgemalt wurde.
Es hält sich niemand an die Sperrlinie, und jeder überholt munter Radfahrer, obwohl dies ja laut StVO verboten ist. Sogar von der Polizei wurde ich schon überholt, auch sie hat die Sperrlinie überfahren beim Überholmanöver. Zur Rede gestellt meinten diese 2 Herren und
eine Dame, sie können doch nicht mit nur 30 km/h einem Radfahrer hinterherfahren. Zur Ergänzung: Es handelte sich um keine Einsatzfahrt.
Somit ist die Frage, warum höhlt man das Vertrauen in die StVO aus, und malt Dinge auf den Boden, die eh nie kontrolliert werden?
Auch eine interessante Frage dazu ist, warum es eigentlich erlaubt ist, auf ca Höhe Reichenauer Straße 50 mit dem PKW auf die Linke Spur zu wechseln, die dann in eine Busspur mündet. Es gibt keine Hinweiszeichen, dass dies verboten sei - folglich ist es erlaubt. Die Bodenmarkierung "BUS" folgt erst viel später. Es gibt auch keine Hinweise per Schild auf die Busspur.
Vielen Dank
Es hält sich niemand an die Sperrlinie, und jeder überholt munter Radfahrer, obwohl dies ja laut StVO verboten ist. Sogar von der Polizei wurde ich schon überholt, auch sie hat die Sperrlinie überfahren beim Überholmanöver. Zur Rede gestellt meinten diese 2 Herren und
eine Dame, sie können doch nicht mit nur 30 km/h einem Radfahrer hinterherfahren. Zur Ergänzung: Es handelte sich um keine Einsatzfahrt.
Somit ist die Frage, warum höhlt man das Vertrauen in die StVO aus, und malt Dinge auf den Boden, die eh nie kontrolliert werden?
Auch eine interessante Frage dazu ist, warum es eigentlich erlaubt ist, auf ca Höhe Reichenauer Straße 50 mit dem PKW auf die Linke Spur zu wechseln, die dann in eine Busspur mündet. Es gibt keine Hinweiszeichen, dass dies verboten sei - folglich ist es erlaubt. Die Bodenmarkierung "BUS" folgt erst viel später. Es gibt auch keine Hinweise per Schild auf die Busspur.
Vielen Dank
KOMMENTARE
Verkehrsregelungen werden ua. getroffen um die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich zu gewährleisten.
Dass Verkehrsregelungen nicht immer eingehalten werden, liegt nicht im Einflussbereich der Verkehrsbehörde. Für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Ihre 2. Frage kann leider nicht nachvollzogen werden.
Am angehängten Luftbild ist klar ersichtlich, dass als Abgrenzung gegenüber der Busspur eine Sperrlinie markiert ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Aus meiner Sicht sollte sich derjenige, der sich die Verkehrsregeln ausdenkt aber auch mitberücksichtigen, ob denn die Regel auch überprüft werden kann.
Und das sich die Polizei um so "Lapalien" wie Sperrlinien nicht mehr kümmern kann/will/soll ist schon seit Jahren bekannt.
Zur 2. Frage - da hab ich mich offenbar in der Hausnummer geirrt - auf jeden Fall geht ehs eben nicht darum wie die Bodenmarkierung *nach* der Haltetstelle ist, sondern eben davor (also Stadtauswärts)
Leider habe ich keine so akkurate Luftaufnahmen zur Verfügung, aber evt. kann ich heute Nachmittag noch ein Foto von der Stelle machen.
Und das sich die Polizei um so "Lapalien" wie Sperrlinien nicht mehr kümmern kann/will/soll ist schon seit Jahren bekannt.
Zur 2. Frage - da hab ich mich offenbar in der Hausnummer geirrt - auf jeden Fall geht ehs eben nicht darum wie die Bodenmarkierung *nach* der Haltetstelle ist, sondern eben davor (also Stadtauswärts)
Leider habe ich keine so akkurate Luftaufnahmen zur Verfügung, aber evt. kann ich heute Nachmittag noch ein Foto von der Stelle machen.
1 von 5 (1 bewerten)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!