Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Temporäre Halteverbotsschilder willkürlich verteilt
Meldungsnummer | 288/2016 |
Erstellt am | 23.08.2016 um 17:14 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Karl-Schönherr-Straße 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 24.08.2016 |
Dauer | 16 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
4 Bewertungen)
von 5 (
In der ohnehin sehr kurzen Karl-Schönherr-Straße befindet sich derzeit eine große Anzahl willkürlich verteilter, sich gegenseitig widersprechender und großteils ohne Zusatztexte versehener temporärer Halteverbotsschilder, teilweise sogar ohne TÜV-Plakette. Für den Verkehrsteilnehmer lässt sich unmöglich erschließen, wo und vor allem wann die Einschränkung gilt. Bitte um unverzügliche Klärung!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Wilhemer,
vielen Dank für Ihre Meldung.
Die von Ihnen angesprochene Baustelle sollte gemäß der Meldung der Baufirma bis 31.8.2016 abgeschlossen sein.
Von unserer Seite wird den Baufirmen natürlich vorgeschrieben, die erforderlichen Verkehrsschilder korrekt aufzustellen und dies auch täglich zu kontrollieren. Wir werden im gegenständlichen Fall der Baufirma auftragen die notwendigen Verkehrszeichen richtig anzubringen.
Bezüglich einer rechtzeitigen Information an die Anrainer ersuche ich um Verständnis, dass dies aufgrund der Vielzahl von Baustellen im Stadtgebiet von Innsbruck nicht bei jeder Baustelle erfolgen kann.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
vielen Dank für Ihre Meldung.
Die von Ihnen angesprochene Baustelle sollte gemäß der Meldung der Baufirma bis 31.8.2016 abgeschlossen sein.
Von unserer Seite wird den Baufirmen natürlich vorgeschrieben, die erforderlichen Verkehrsschilder korrekt aufzustellen und dies auch täglich zu kontrollieren. Wir werden im gegenständlichen Fall der Baufirma auftragen die notwendigen Verkehrszeichen richtig anzubringen.
Bezüglich einer rechtzeitigen Information an die Anrainer ersuche ich um Verständnis, dass dies aufgrund der Vielzahl von Baustellen im Stadtgebiet von Innsbruck nicht bei jeder Baustelle erfolgen kann.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Vielleicht wäre es in Zukunft möglich, derartige Parkverbote bzw. zugehörige Schilder geraume Zeit vor deren Beginn aufzustellen, nicht erst einen oder vielleicht zwei Tage vorher?
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