Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Werbetafel
Meldungsnummer | 390/2017 |
Erstellt am | 08.08.2017 um 12:49 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Innrain 157 6020 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 11.08.2017 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Kartnigs Werbeprofi hat gerade beim Rondell unter der Autobahnabfahrt Innsbruck West ein Werbeplakat montiert. Kein Einblick auf den vom Wifi Stadtauswärts fahrenden Verkehr mehr möglich.
Im Ernst? Wer genehmigt solche Standorte? Bitte um unverzügliche Entfernung aus Gründen der Verkehrsicherheit. Danke!
Im Ernst? Wer genehmigt solche Standorte? Bitte um unverzügliche Entfernung aus Gründen der Verkehrsicherheit. Danke!
KOMMENTARE
Sehr geehrte Herren,
aufgrund Ihrer Meldung haben wir die Mobile Überwachungsgruppe gebeten sich die Situation vor Ort anzuschauen.
Ca. 3 - 4m nach der gegenständlichen Plakatwand befindet sich eine Stopptafel. Dieses Verjehrszeichen verpflichtet den Fahrzeuglenker anzuhalten. An der Stopptafel ist die Sicht auf den stadtauswärts fließenden Verkehr gegeben. Eine Sichtbehinderung konnte daher nicht festgestellt werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
aufgrund Ihrer Meldung haben wir die Mobile Überwachungsgruppe gebeten sich die Situation vor Ort anzuschauen.
Ca. 3 - 4m nach der gegenständlichen Plakatwand befindet sich eine Stopptafel. Dieses Verjehrszeichen verpflichtet den Fahrzeuglenker anzuhalten. An der Stopptafel ist die Sicht auf den stadtauswärts fließenden Verkehr gegeben. Eine Sichtbehinderung konnte daher nicht festgestellt werden.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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