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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Willkürliche Strafen fürs Parken
Meldungsnummer | 364/2015 |
Erstellt am | 08.12.2015 um 15:12 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Felseckstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 09.12.2015 |
Dauer | 17 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich habe heute eine Organstrafverfügung über 21 Euro für Parken bei zu geringer Fahrbahnbreite bekommen. Seit 42 (!) Jahren parken wir an genau dieser Stelle direkt vor unserem Haus. Im Zuge der Kanalsanierung wurde vor ein paar Jahren, ohne Vorankündigung, die Strasse an einigen Stellen verschmälert. Mein Auto stand an einer dieser Stellen, trotzdem waren noch 3,70 m Fahrbahnbreite "übrig". Bei der Felseckstrasse handelt es sich um eine Sackgasse, an der am 08.Dezember (wohl außer der Polizei um Strafmandate zu verteilen) ausgesprochen wenig Verkehr ist, aber vielleicht sollten wir die Strasse ja überhaupt dreispurig ausbauen damit die Autos direkt mit 130 km/h vor die Haustüre fahren könne, anders kann ich mir nicht erklären warum fast 4 Meter Restbreite nicht ausreichen sollten, wo doch sonst für eine Fahrspur 2,6 Meter ausreichen.
KOMMENTARE
Ich habe Ihr gepostetes Foto nachbearbeitet, da personenbezogene Daten (KFZ-Kennzeichen) ersichtlich waren. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Frau Reichegger schon richtig ausgeführt hat, besteht auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben, ein gesetzliches Parkverbot, das in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. "Mindestens zwei Fahrstreifen" bedeutet, dass mindestens 5m neben dem parkenden Auto freibleiben müssen. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine vielbefahrene Straße oder eine Straße mit wenig Verkehr handelt. Auch die Feldeckstraße - obwohl eine Sackgasse - ist eine Straße mit Gegenverkehr.
Der Vollständigkeit halber halte ich noch fest, dass die Berufsfeuerwehr Innsbruck, für die Zufahrt mit Fahrzeugen der Feuerwehr, ein Breite von 3,50m benötigt.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wie Frau Reichegger schon richtig ausgeführt hat, besteht auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben, ein gesetzliches Parkverbot, das in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. "Mindestens zwei Fahrstreifen" bedeutet, dass mindestens 5m neben dem parkenden Auto freibleiben müssen. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine vielbefahrene Straße oder eine Straße mit wenig Verkehr handelt. Auch die Feldeckstraße - obwohl eine Sackgasse - ist eine Straße mit Gegenverkehr.
Der Vollständigkeit halber halte ich noch fest, dass die Berufsfeuerwehr Innsbruck, für die Zufahrt mit Fahrzeugen der Feuerwehr, ein Breite von 3,50m benötigt.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
Doris Stefanon
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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