Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker,
das Coronavirus hält uns derzeit alle in seinem Bann. Auch der Stadtmagistrat muss sich mit den Auswirkungen befassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es derzeit bei der Erledigung Ihrer Anliegen an die Stadtverwaltung zu Verzögerungen kommen kann.
Verzichten Sie, wenn möglich, auf Behördengänge. Kontaktieren Sie uns telefonisch +43 5360 0 oder per E-Mail kontakt@innsbruck.gv.at. Weitere Kontaktdaten zu den Dienststellen finden Sie unter www.innsbruck.gv.at.
Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken der Stadt Innsbruck sowie auf www.ibkinfo.at.
Ihre Stadtverwaltung Innsbruck
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Hunde ohne Leine
Meldungsnummer | 561/2020 |
Erstellt am | 12.10.2020 um 16:27 Uhr |
Kategorie |
Wald- und Forstwege
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Standort |
Loader 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 14.10.2020 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Immer wieder wird man im Bereich nördlich von Innsbruck von fremden nicht angeleinten Hunden belästigt. Wie sind die Regelungen? Kann doch nicht sein, dass ich mich mit meinem IMMER angeleinten Hund durch lauter freilaufende durchkämpfen muss die mich und meinen Hund bedrängen, anspringen, anknurren usw.?! Herrchen/Frauchen ist meist 100m weiter hinten und ruft ergebnislos "aus". Habe angenommen, dass Hundehalter dazu verpflichtet sind ihre Hunde so zu halten, dass niemand belästigt/gefährdet wird? Warum wird das nicht kontrolliert? Muss erst mein Hund oder vllt. sogar ich gebissen werden?
KOMMENTARE
Ist korrigiert, nun die Meldung abarbeiten bitte.
Sehr geehrter Herr K.,
es gibt eine städtische Verordnung zum Leinenzwang, welche jedoch nur auf Wegen gilt. Im Rahmen der Forstaufsicht werden Hundebesitzer, deren Hund sich außerhalb ihres Einflussbereiches befindet, selbstverständlich darauf hingewiesen, dass ihr Hund angeleint werden soll. Leider ist uns ach bewusst, dass sich viele Hundebesitzer nicht an diese Regeln halten.
Beste Grüße
Jäger Florian
es gibt eine städtische Verordnung zum Leinenzwang, welche jedoch nur auf Wegen gilt. Im Rahmen der Forstaufsicht werden Hundebesitzer, deren Hund sich außerhalb ihres Einflussbereiches befindet, selbstverständlich darauf hingewiesen, dass ihr Hund angeleint werden soll. Leider ist uns ach bewusst, dass sich viele Hundebesitzer nicht an diese Regeln halten.
Beste Grüße
Jäger Florian
Dann stellt euch mal an die Wege, z.B. beim Butterer Bichl, da könnt ihr der Reihe nach aufschreiben bis der Kuli raucht!
Wenn es entsprechende Bußgelder statt der „Hinweise“ geben würde, dann würde sich das auch mal ändern! So kümmert das ja keinen und die Hundebesitzer lachen uns allen was!
Ich bin selber Hundebesitzer und würde solche Bußgelder (am besten ab 1000 Euro) sehr begrüssen! Ständig rennt einem ein fremder Hund hinterher. Kein Frauchen/Herrchen kann aus der ferne beurteilen wie mein Hund reagieren wird, ob er krank ist usw. Einfach nur nervig, bin nach jedem Spaziergang gestresster als vorher.
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Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice