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Kufsteins Bürgern steht ab sofort mit „Bürgermeldungen“ ein neuer, innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen, Wünsche, Kritik oder Lob. Alles was ärgert, kaputt, mangelhaft ist, überhaupt fehlt oder auch als positiv empfunden wird, kann über diese Seite an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung bzw. Stadtwerke übermittelt werden.
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Parken Inngasse
Meldungsnummer | 121/2015 |
Erstellt am | 17.12.2015 um 15:49 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...) |
Standort |
Inngasse 6330 Kufstein |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 21.12.2015 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Hallo
regelmäßig wird in der Inngasse auf der Seite der Galerien geparkt.
Ich bin letztens ganz oben innerhalb der Begrenzung durch Pflastersteine gestanden und einen Strafzettel der G4S erhalten.
Jedoch ist dort keine Tafel für Parkverbot und die Begrenzung durch Pflastersteine irrtiert die ganze Sache.
Bitte um eine klare Regelung und Aufstellung von Verkehrszeichen.
Danke
regelmäßig wird in der Inngasse auf der Seite der Galerien geparkt.
Ich bin letztens ganz oben innerhalb der Begrenzung durch Pflastersteine gestanden und einen Strafzettel der G4S erhalten.
Jedoch ist dort keine Tafel für Parkverbot und die Begrenzung durch Pflastersteine irrtiert die ganze Sache.
Bitte um eine klare Regelung und Aufstellung von Verkehrszeichen.
Danke
KOMMENTARE
3.5 von 5 (2 Bewertungen)
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nachdem diese Frage nicht nur auf die Inngasse , sondern auf mehrere Straßen in Kufstein zutrifft, ein Hinweis auf die bestehende STVO
§ 24/3d:
"in Straßen mit Gegenverkehr ist das Parken verboten, wenn nicht zwei Fahrstreifen für den ungehinderten flüssigen Verkehr freibleiben"
Obwohl diese Regelung allgemein gültig ist, wird sie von den zur Einhaltung dieses Gesetzes zuständigen Stellen, nicht überall beanstandet bzw abgestraft (siehe z.B. Liststraße) , was natürlich im Sinne der Anrainer ist, welche sonst in der Nähe keine Parkmöglichkeit haben. Es bestünde allerdings die Möglichkeit jeden Verstoß anzuzeigen, um ein Einschreiten zu "erzwingen".
Im Stadtzentrum gelten halt eigene "Vorgangsweisen", weil hier in den umliegenden Parkgaragen genügend Plätze vorhanden sind und es nirgendwo einen Anspruch zum kostenlosen Parken auf den Straßen gibt. Es braucht dazu daher keine besondere Beschilderung, aber mit einer großzügigeren Einbahnregelung könnte hier Abhilfe geschaffen werden.
Ein frohes Fest frei von Parkstrafen wünscht Ihnen
M. Kobald