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Wir freuen uns auf Ihre Anliegen!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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nochmals Verkehrsregelung Innbrücke bis Kneissl-Kreisverkehr
Meldungsnummer | 143/2016 |
Erstellt am | 19.11.2016 um 13:51 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...) |
Standort | 6330 Kufstein |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 22.11.2016 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
die derzeitige Regelung scheint mir in mehreren Punkten sinnwidrig
1. der für ca. 100m nach der Innbrücke geltende 30er macht wenig Sinn, da die dortige Verkehrslage ein schnelleres Fortkommen automatisch verhindert. Sinnvoller wäre es daher den 20er bis zur Apotheke vor zu verlegen .
2. Von der Inngasse kommend kann man nach der Begegnungszone entgegen der derzeitigen Regelung mit 40kmh weiterfahren, da kein Hinweis auf eine 3oer Beschränkung vorliegt! der 20er gilt auch nur für Linksabbieger, da sich dieser beim Rechtsabbiegen nur
auf den Kurvenradius beschränkt.
3. Warum der widersprüchliche 30er bei der Einfahrt in die Tiefgarage bei den Galerien aufhört, ist auch nicht zu begründen, wenn schon überhaupt, dann wäre es wohl sinnvoller, diesen bis zum Kreisverkehr zu verlängern, weil sich hier auch eine Bushaltestelle befindet.
4. Auf der Gegenfahrbahn besteht keine 30er Beschränkung, obwohl hier durch die ausfahrenden Fahrzeuge der Stadtwerke bzw. der dort bestehenden Haltemöglichkeit ein regerer Ausfahrverkehr besteht.
Es scheint daher sinnvoll entweder die 30er Beschränkung aufzuheben, oder diese vor und nach der Begegnungszone, sowie in der Inngasse und bis zum Kreisverkehr auf 30 kmh zu erweitern. Dies wäre eine für alle Verkehrsteilnehmer verständliche Regelung
Mit der Bitte um Prüfung meines Vorschlags verbleibe ich
mfG
M. Kobald
1. der für ca. 100m nach der Innbrücke geltende 30er macht wenig Sinn, da die dortige Verkehrslage ein schnelleres Fortkommen automatisch verhindert. Sinnvoller wäre es daher den 20er bis zur Apotheke vor zu verlegen .
2. Von der Inngasse kommend kann man nach der Begegnungszone entgegen der derzeitigen Regelung mit 40kmh weiterfahren, da kein Hinweis auf eine 3oer Beschränkung vorliegt! der 20er gilt auch nur für Linksabbieger, da sich dieser beim Rechtsabbiegen nur
auf den Kurvenradius beschränkt.
3. Warum der widersprüchliche 30er bei der Einfahrt in die Tiefgarage bei den Galerien aufhört, ist auch nicht zu begründen, wenn schon überhaupt, dann wäre es wohl sinnvoller, diesen bis zum Kreisverkehr zu verlängern, weil sich hier auch eine Bushaltestelle befindet.
4. Auf der Gegenfahrbahn besteht keine 30er Beschränkung, obwohl hier durch die ausfahrenden Fahrzeuge der Stadtwerke bzw. der dort bestehenden Haltemöglichkeit ein regerer Ausfahrverkehr besteht.
Es scheint daher sinnvoll entweder die 30er Beschränkung aufzuheben, oder diese vor und nach der Begegnungszone, sowie in der Inngasse und bis zum Kreisverkehr auf 30 kmh zu erweitern. Dies wäre eine für alle Verkehrsteilnehmer verständliche Regelung
Mit der Bitte um Prüfung meines Vorschlags verbleibe ich
mfG
M. Kobald
KOMMENTARE
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Mit freundlichen Grüßen
Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein