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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
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Übergänge Radweg/Gehweg - Straße
Meldungsnummer | 2/2015 |
Erstellt am | 30.08.2015 um 22:47 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege, ...) |
Standort | 2344 Maria Enzersdorf |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 31.08.2015 |
Dauer | 14 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
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von 5 (
Obwohl diese Übergänge zunehmend rollstuhl- und fahrradgerecht angelegt werden, stelle ich immer wieder fest, dass darauf vergessen wird (Johannesstraße-Hauptstraße) oder unnötige ca. 3 cm hohe Stufen Reifen, Felgen und den Rollstuhlfahrer quälen (z.B. Johannesstraße - Helfferstorferstraße, Kreisverkehr In Schnablern - Gabrielerstraße). Gerade im Zuge der Finalisierung des Umbaues der Hauptstraße bitte ich die Zuständigen auch auf die Gestaltung dieser Übergänge zu achten.
Vielen Dank
Peter Grohmann.
Vielen Dank
Peter Grohmann.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Schneider, ich verstehe Ihren Bezug auf die entsprechende Norm. Bezüglich der taktilen Merkmale für Blinde müssten meiner Ansicht nach allerdings auch entsprechende Leiteinrichtungen auf den Gehsteigen vorgesehen werden (wie auch anderswo vorhanden). Dann müssten auch alle unsere Ampeln mit entsprechenden akustischen Signalen ausgerüstet werden.
Was die 3cm betrifft komme ich als Radfahrer sehr oft über tatsächlich niveaufreie Übergänge. Es gibt kein Verbot, eine Norm im positiven Sinne zu übertreffen.
MfG
Peter Grohmann.
Was die 3cm betrifft komme ich als Radfahrer sehr oft über tatsächlich niveaufreie Übergänge. Es gibt kein Verbot, eine Norm im positiven Sinne zu übertreffen.
MfG
Peter Grohmann.
Mir ist die Problematik auch diesen Sommer auch aufgefallen und musste genau wegen dieser Kante schon meinen Schlauch erneuern.
Bevor der Radweg auf der Helferstorferstraße erneuert wurde gab es keine derart große Kante oder gefährliches Schlagloch wie die Kante bei der Kreuzung Helferstorferstraße/Johannesstraße nun nach der Sanierung aufweist.
Die Verlängerung des Radweges in Brunn (Liechtensteinstraße) wurde vor ein paar Tagen auch fast fertiggestellt. Leider sind dort die Kanten auch sehr unterschiedlich und teils überhoch ausgeführt.
Ich finde es eine Zumutung für Radfahrer sich die entsprechenden Gefahrenstellen (a) zu merken und (b) an diesen abzubremsen wenn sie davon überhaupt Kenntnis haben. Die Aufmerksamkeit sollte sich vorranging auf andere Verkehrsteilnehmer und nicht auf die Fahrbahnbeschaffenheit richten.
Die 3cm Kante sehe ich hinsichtlich Barrierefreiheit nicht AM sondern NEBEN dem Radweg in Längsrichtung als Abgrenzung und außerdem für Fußgängerübergänge - nicht für Radwege: http://info.tuwien.ac.at/uniability/b1600.htm#Fussgaengeruebergaenge
beste Grüße!
Stefan
Bevor der Radweg auf der Helferstorferstraße erneuert wurde gab es keine derart große Kante oder gefährliches Schlagloch wie die Kante bei der Kreuzung Helferstorferstraße/Johannesstraße nun nach der Sanierung aufweist.
Die Verlängerung des Radweges in Brunn (Liechtensteinstraße) wurde vor ein paar Tagen auch fast fertiggestellt. Leider sind dort die Kanten auch sehr unterschiedlich und teils überhoch ausgeführt.
Ich finde es eine Zumutung für Radfahrer sich die entsprechenden Gefahrenstellen (a) zu merken und (b) an diesen abzubremsen wenn sie davon überhaupt Kenntnis haben. Die Aufmerksamkeit sollte sich vorranging auf andere Verkehrsteilnehmer und nicht auf die Fahrbahnbeschaffenheit richten.
Die 3cm Kante sehe ich hinsichtlich Barrierefreiheit nicht AM sondern NEBEN dem Radweg in Längsrichtung als Abgrenzung und außerdem für Fußgängerübergänge - nicht für Radwege: http://info.tuwien.ac.at/uniability/b1600.htm#Fussgaengeruebergaenge
beste Grüße!
Stefan
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Für die Marktgemeinde Maria Enzersdorf ist barrierefreies Bauen Standard und somit selbstverständlich, zumal im Sinne der Nachhaltigkeit die barrierefreie Ausführung ein wesentlicher Faktor ist.
Die konkret angesprochenen Ausführungen, insbesonders auch bei unserer derzeitigen Baustelle auf der Hauptstraße, sind in der ÖNORM B 1600 – „Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen“ geregelt.
Die ÖNORM B 1600 legt die Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt fest und gibt Planungshinweise für die Umsetzung.
Die angesprochenen 3 cm als Höhenunterschied zwischen Gehsteig – Fahrbahn bei den Fußgängerübergängen stellen daher ein Maximum für Rollstuhlfahrer und ein Minimum für Blinde dar (taktile Linie).
Zur Veranschaulichung dieser Gestaltungsmerkmale verweisen wir auf nachstehenden Link: http://info.tuwien.ac.at/uniability/b1600.htm
Vielen Dank für Ihr Interesse !
Ihre Abteilung für Infrastruktur