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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
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Schutzweg
Meldungsnummer | 8/2019 |
Erstellt am | 15.10.2019 um 08:44 Uhr |
Kategorie | 03 Bürgerservice |
Standort |
Kindergartenstraße 4310 Mauthausen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 18.12.2019 |
Dauer | 64 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich als Elternteil muß leider feststellen daß ein Schutzweg fehlt bei dem Kinderfreunde Kindergarten hier in Heinrichsbrunn.
Auch die Kindergarten Betreuung bedauert das sehr.
Die Kinder gehen in den Wald und können nicht sicher über die stark befahrenen b123 Straße gehen.
Auch die Kindergarten Betreuung bedauert das sehr.
Die Kinder gehen in den Wald und können nicht sicher über die stark befahrenen b123 Straße gehen.
KOMMENTARE
Danke sehr .
Sehr geehrter Herr Rack,
ihre Anregung auf Errichtung eines Schutzweges über die B 123 im Bereich der Kindergartenstraße wird dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen.
Für die Verordnung eines Schutzweges ist gemäß der StVO die Bezirkshauptmannschaft Perg zuständig und müsste von der Gemeinde dort beantragt werden. Für einen Schutzweg müssen aus verkehrstechnischer Sicht gewisse Kriterien gegeben sein, welche von einem Verkehrssachverständigen des Landes OÖ geprüft werden. Vor einigen Jahren fand bereits eine solche verkehrstechnische Überprüfung zwecks Errichtung eines Schutzweges statt. Damals waren die Kriterien nicht gegeben. Wie mitgeteilt, wird sich nun der zuständige Ausschuss mit ihrer Eingabe beschäftigen und dieser wird entscheiden, ob bei der BH Perg nochmals ein Antrag auf Verordnung eines Schutzweges eingebracht wird.
Dazu wird zur Information noch mitgeteilt, dass auch eine Auftrittsfläche auf der Fahrbahnseite "Bäckerei Winkler/Glas Wiesbauer" errichtet werden müsste und weiters ist die Montage einer Schutzwegbeleuchtung notwendig.
Freundliche Grüße
Marktgemeinde Mauthausen
Abteilung Bauservice & Infrastruktur
Martin Mühlberger
ihre Anregung auf Errichtung eines Schutzweges über die B 123 im Bereich der Kindergartenstraße wird dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen.
Für die Verordnung eines Schutzweges ist gemäß der StVO die Bezirkshauptmannschaft Perg zuständig und müsste von der Gemeinde dort beantragt werden. Für einen Schutzweg müssen aus verkehrstechnischer Sicht gewisse Kriterien gegeben sein, welche von einem Verkehrssachverständigen des Landes OÖ geprüft werden. Vor einigen Jahren fand bereits eine solche verkehrstechnische Überprüfung zwecks Errichtung eines Schutzweges statt. Damals waren die Kriterien nicht gegeben. Wie mitgeteilt, wird sich nun der zuständige Ausschuss mit ihrer Eingabe beschäftigen und dieser wird entscheiden, ob bei der BH Perg nochmals ein Antrag auf Verordnung eines Schutzweges eingebracht wird.
Dazu wird zur Information noch mitgeteilt, dass auch eine Auftrittsfläche auf der Fahrbahnseite "Bäckerei Winkler/Glas Wiesbauer" errichtet werden müsste und weiters ist die Montage einer Schutzwegbeleuchtung notwendig.
Freundliche Grüße
Marktgemeinde Mauthausen
Abteilung Bauservice & Infrastruktur
Martin Mühlberger
Der zuständige Straßenausschuss hat am 26.11.2019 über die Errichtung eines Schutzweges über die B123 auf Höhe der Kindergartenstraße beraten und sich aus folgenden Gründen dagegen ausgesprochen:
Zur Beurteilung des Fahrverhaltens wurde vom Verkehrssachverständigen des Landes Oö. ein Geschwindigkeitsprofil angefordert. Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr wurde von 12.11. bis 19.11.2019 bei Strkm 6,470 eine Messung durchgeführt. Die V85, das ist jene Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge unterschritten wird, lag für beide Fahrtrichtungen bei 62 km/h, Die V85 ist auch jene Geschwindigkeit, die als tatsächlich gefahrene gilt und die zur Bemessung von verkehrstechnischen Belangen herangezogen wird. Entsprechend den landesweiten Richtlinien muss zur Anlage eines Schutzweges die V85 unter 50 km/h liegen. Nur bei einer niedrigeren Geschwindigkeit ist die Anhaltebereitschaft an Schutzwegen gegeben, höhere Geschwindigkeiten führen zu Überholvorgängen. Des weiteren ist die Gefahr sehr hoch, dass nur ein Fahrzeuglenker anhält und der Gegenverkehr nicht. Es wird daher der Schutzweg vom Verkehrssachverständigen nicht befürwortet. Diesem verkehrstechnischen Gutachten schloss sich der Straßenausschuss grundsätzlich an. Auch die Anregung der Anlage eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe wurde vom Ausschuss nicht befürwortet, da dafür nicht genug Platz seitlich der Straße vorhanden ist. Da die Ausfahrtstrompete bei der Firma Glas Wiesbauer bzw. Bäckerei Winkler (Gutshofweg) relativ groß ist, müsste eine Querungshilfe sehr weit Richtung Süden gerückt werden und wäre damit nicht mehr auf Höhe der Kindergartenstraße.
Zur Beurteilung des Fahrverhaltens wurde vom Verkehrssachverständigen des Landes Oö. ein Geschwindigkeitsprofil angefordert. Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr wurde von 12.11. bis 19.11.2019 bei Strkm 6,470 eine Messung durchgeführt. Die V85, das ist jene Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge unterschritten wird, lag für beide Fahrtrichtungen bei 62 km/h, Die V85 ist auch jene Geschwindigkeit, die als tatsächlich gefahrene gilt und die zur Bemessung von verkehrstechnischen Belangen herangezogen wird. Entsprechend den landesweiten Richtlinien muss zur Anlage eines Schutzweges die V85 unter 50 km/h liegen. Nur bei einer niedrigeren Geschwindigkeit ist die Anhaltebereitschaft an Schutzwegen gegeben, höhere Geschwindigkeiten führen zu Überholvorgängen. Des weiteren ist die Gefahr sehr hoch, dass nur ein Fahrzeuglenker anhält und der Gegenverkehr nicht. Es wird daher der Schutzweg vom Verkehrssachverständigen nicht befürwortet. Diesem verkehrstechnischen Gutachten schloss sich der Straßenausschuss grundsätzlich an. Auch die Anregung der Anlage eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe wurde vom Ausschuss nicht befürwortet, da dafür nicht genug Platz seitlich der Straße vorhanden ist. Da die Ausfahrtstrompete bei der Firma Glas Wiesbauer bzw. Bäckerei Winkler (Gutshofweg) relativ groß ist, müsste eine Querungshilfe sehr weit Richtung Süden gerückt werden und wäre damit nicht mehr auf Höhe der Kindergartenstraße.
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