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Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin
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Durchzugsstraße / Stiegstraße
Meldungsnummer | 14/2019 |
Erstellt am | 03.08.2019 um 15:47 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Wichnerweg 6714 Nüziders |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 07.08.2019 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
wir überqueren als Familie (zu Fuß oder mit dem Rad) häufig die Stiegstraße und ehrlich gesagt, habe ich immer ein mulmiges Gefühl dabei. Die Straße ist sehr stark befahren und die Auto-/LKW-Fahrer kennen kein Tempolimit, geschweige denn Zebrastreifen. Die Stiegstraße scheint die einzige Straße in Rankweil zu sein ohne Verkehrs-/tempokontrolle bzw. Kreisverkehre als Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn hier entsprechende Maßnahmen ergriffen würden - Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Kathrin Huber
wir überqueren als Familie (zu Fuß oder mit dem Rad) häufig die Stiegstraße und ehrlich gesagt, habe ich immer ein mulmiges Gefühl dabei. Die Straße ist sehr stark befahren und die Auto-/LKW-Fahrer kennen kein Tempolimit, geschweige denn Zebrastreifen. Die Stiegstraße scheint die einzige Straße in Rankweil zu sein ohne Verkehrs-/tempokontrolle bzw. Kreisverkehre als Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn hier entsprechende Maßnahmen ergriffen würden - Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Kathrin Huber
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau H.!
Vorab danken wir Ihnen für die Anregung zur Verkehrsführung auf der Stiegstraße. Bei der Stiegstraße handelt es sich um eine Landesstraße (L50). Für allfällige Änderungen (Geschwindigkeitsreduktion, bauliche Maßnahmen, usw.) ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zuständig.
Derzeit wird unter Beteiligung der Bevölkerung das Straßen- und Wegekonzept mit dem Verkehrsplanungsbüro Besch & Partner ausgearbeitet bzw. finalisiert. In diesem Konzept werden neben dem Straßennetz der Gemeinde auch die Landesstraßen behandelt. Es wird beispielsweise auch angedacht, die schwächeren Verkehrsteilnehmer auf Parallelachsen zur Stiegstraße zu führen. Dadurch würde der nicht motorisierte Verkehr wesentlich attraktiver und sicherer.
Für die von Ihnen angeführten Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen ist primär die Bundespolizei zuständig. Wir leiten das Ersuchen gerne an die Bundespolizei weiter und werden in Absprache mit der PI Rankweil vermehrte Kontrollen auf der Stiegstraße durchführen.
Jürgen Schnetzer
Marktgemeinde Rankweil
Kommandant Ortspolizei
Vorab danken wir Ihnen für die Anregung zur Verkehrsführung auf der Stiegstraße. Bei der Stiegstraße handelt es sich um eine Landesstraße (L50). Für allfällige Änderungen (Geschwindigkeitsreduktion, bauliche Maßnahmen, usw.) ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zuständig.
Derzeit wird unter Beteiligung der Bevölkerung das Straßen- und Wegekonzept mit dem Verkehrsplanungsbüro Besch & Partner ausgearbeitet bzw. finalisiert. In diesem Konzept werden neben dem Straßennetz der Gemeinde auch die Landesstraßen behandelt. Es wird beispielsweise auch angedacht, die schwächeren Verkehrsteilnehmer auf Parallelachsen zur Stiegstraße zu führen. Dadurch würde der nicht motorisierte Verkehr wesentlich attraktiver und sicherer.
Für die von Ihnen angeführten Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen ist primär die Bundespolizei zuständig. Wir leiten das Ersuchen gerne an die Bundespolizei weiter und werden in Absprache mit der PI Rankweil vermehrte Kontrollen auf der Stiegstraße durchführen.
Jürgen Schnetzer
Marktgemeinde Rankweil
Kommandant Ortspolizei
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Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat - Marktgemeinde Rankweil