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Bürgermeisterin
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Kreisverkehr Hadeldorfstraße-Landammanngasse-Südtirolerstrasse
Meldungsnummer | 6/2015 |
Erstellt am | 01.08.2015 um 00:23 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Langgasse 6830 Rankweil |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 04.08.2015 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich aus dem aktuellen Gemeindeblatt entnehmen kann, plant die MG Rankweil die "Sanierung" des genannten Kreisverkehrs.
Dieser Kreisverkehr war noch nie ein "richtiger" Kreisverkehr, auf Grund der engen Platzverhältnisse, ist eine "vorgesehene" Benützung des Kreises, im speziellen für Landbusse und LKW nicht möglich. Auch ist es für die meisten Benützer der Hadeldorfstrasse nicht ersichtlich, das es sich hier um einen Kreisverkehr handelt, und somit die Verkehrsteilnehmer in beiden Richtungen der Hadeldorfstrasse mit unter Umständen mehr als 50 km/h über den "Kreis" donnern !
Als fast täglicher Benutzer dieses Kreisverkehrs mache ich meistens die gleichen Erfahrungen, das die Verkehrsteilnehmer der Hadeldorfstrasse, sich im Vorrang meinen, trotz Kreisverkehrsankündigung.
Da die Sanierung des Kreisverkehrs kurz bevorsteht, appeliere ich an die Verantwortlichen, die Planung zu überdenken und eventuell abzuändern.
Mein Vorschlag zur Sicherheit "Aller" Verkehrsteilnehmer ist die Einführung des "Rechtsvortritts", bzw. der Rechtsregel für Alle vier Straßenzüge. Das Kreuzungsquadrat innerhalb der Zebrastreifen könnte zusätzlich z.B. in Rot gestaltet werden, für eine bessere Wahrnehmung.
Der positive Effekt wäre neben der erhöhten Sicherheit auch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Hadeldorfstrasse.
Ein gutes Beispiel für die Rechtsregel ist die Kreuzung in Feldkirch/Gisingen - Schleipfweg-Runastrasse.
mit freundlichen Grüßen,
Christian Wocher
wie ich aus dem aktuellen Gemeindeblatt entnehmen kann, plant die MG Rankweil die "Sanierung" des genannten Kreisverkehrs.
Dieser Kreisverkehr war noch nie ein "richtiger" Kreisverkehr, auf Grund der engen Platzverhältnisse, ist eine "vorgesehene" Benützung des Kreises, im speziellen für Landbusse und LKW nicht möglich. Auch ist es für die meisten Benützer der Hadeldorfstrasse nicht ersichtlich, das es sich hier um einen Kreisverkehr handelt, und somit die Verkehrsteilnehmer in beiden Richtungen der Hadeldorfstrasse mit unter Umständen mehr als 50 km/h über den "Kreis" donnern !
Als fast täglicher Benutzer dieses Kreisverkehrs mache ich meistens die gleichen Erfahrungen, das die Verkehrsteilnehmer der Hadeldorfstrasse, sich im Vorrang meinen, trotz Kreisverkehrsankündigung.
Da die Sanierung des Kreisverkehrs kurz bevorsteht, appeliere ich an die Verantwortlichen, die Planung zu überdenken und eventuell abzuändern.
Mein Vorschlag zur Sicherheit "Aller" Verkehrsteilnehmer ist die Einführung des "Rechtsvortritts", bzw. der Rechtsregel für Alle vier Straßenzüge. Das Kreuzungsquadrat innerhalb der Zebrastreifen könnte zusätzlich z.B. in Rot gestaltet werden, für eine bessere Wahrnehmung.
Der positive Effekt wäre neben der erhöhten Sicherheit auch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Hadeldorfstrasse.
Ein gutes Beispiel für die Rechtsregel ist die Kreuzung in Feldkirch/Gisingen - Schleipfweg-Runastrasse.
mit freundlichen Grüßen,
Christian Wocher
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herrr Wocher,
gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Beobachtungen zum Minikreisverkehr in der Hadeldorfstraße zur Kenntnis.
Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr der Vertrauensgrundsatz. Dass dies von verschiedenen Verkehrsteilnehmer immer wieder missachtet wird, lässt sich leider nicht ganz ausschließen.
Auch wenn die beengten Verhältnisse an der Stelle nur einen Minikreisel zulassen, sind die Verkehrsregeln einzuhalten, die Überfahrbarkeit bedeutet nicht automatisch, dass man geradeaus fahren darf. Bei einem Kreisverkehr ist generell die Rechtsregel anzuwenden.
Erfreulich ist die Anmerkung der Ortspolizei , dass die Unfallhäufigkeit seit dem Umbau der ehemaligen Kreuzung zu einem Kreisverkehrs stark rückläufig ist.
Seitens der Marktgemeinde Rankweil appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer, sich den Straßenverhältnissen und der jeweiligen Situation anzupassen.
Mit besten Grüßen aus dem Rathaus
Heinz Bechtold
Marktgemeinde Rankweil
gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Beobachtungen zum Minikreisverkehr in der Hadeldorfstraße zur Kenntnis.
Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr der Vertrauensgrundsatz. Dass dies von verschiedenen Verkehrsteilnehmer immer wieder missachtet wird, lässt sich leider nicht ganz ausschließen.
Auch wenn die beengten Verhältnisse an der Stelle nur einen Minikreisel zulassen, sind die Verkehrsregeln einzuhalten, die Überfahrbarkeit bedeutet nicht automatisch, dass man geradeaus fahren darf. Bei einem Kreisverkehr ist generell die Rechtsregel anzuwenden.
Erfreulich ist die Anmerkung der Ortspolizei , dass die Unfallhäufigkeit seit dem Umbau der ehemaligen Kreuzung zu einem Kreisverkehrs stark rückläufig ist.
Seitens der Marktgemeinde Rankweil appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer, sich den Straßenverhältnissen und der jeweiligen Situation anzupassen.
Mit besten Grüßen aus dem Rathaus
Heinz Bechtold
Marktgemeinde Rankweil
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Danke für Deine Bewertung!
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vielen Dank für Ihre Anregung. Gerne habe ich Ihre Meldung an Herrn Heinz Bechtold, Leiter der Abteilung Infrastruktur und Bauwesen, zur Beantwortung weitergeleitet.
Herzliche Grüße
Elke Moosbrugger
Sekretariat