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Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin
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Wunsch nach Zebrastreifen

Meldungsnummer 17/2021
Erstellt am 30.11.2021 um 20:48 Uhr
Kategorie 04 Straßen, Geh- und Radwege
Standort Langgasse 75
6830 Rankweil
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 06.12.2021
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo liebe Gemeinde Rankweil,

ich bin seit Sommer 2021 wohnhaft an der Adresse: Langgasse 75 und schreibe euch aufgrund der wenigen Zebrastreifen auf der stark befahrenen Langgasse. Mein Partner und ich haben ein zweijähriges, kleines Kind und der nächste zu überquerende Zebrastreifen ist auf Höhe der Bushaltestelle "Langgasse" (200m entfernt). Bis dorthin ist der Gehsteig auf unserer Seite (ungerade Hausnummern) überdies sehr schmal und bei Regenwetter wird von der Gischt der vorbeifahrenden LKWs von oben bis unten bespritzt. Daher wäre es uns ein großes Anliegen, dass auf Höhe des Fußgängerweges, der von der "Langgasse" zu "Im Werd" führt, ein Zebrastreifen angebracht wird, um auf den gegenüberliegenden breiten Fuß- und Fahrradweg gelangen zu können. Der Weg von der "Langgasse" zu "Im Werd" wird von vielen NachbarInnen genutzt und oft sehen wir, dass Personen lange warten müssen, bis sie die Straße (schnell) überqueren können. Gerade in der kalten Jahreszeit, wo es in der Früh noch dunkel ist und am Abend früh dunkel wird, ist es auch für Fußgänger gefährlich, die Straße ohne Zebrastreifen zu überqueren.

Ich hoffe, da lässt sich was machen!

Mit freundlichen Grüßen,
Chiara Rivera



KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 02.12.2021 um 08:59 Uhr
Titel: AW: Wunsch nach Zebrastreifen
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Sehr geehrte Frau Rivera,

vielen Dank für Ihre Meldung, wir leiten diese gerne an die zuständige Abteilung zur Bearbeitung weiter.

Sekretariat Marktgemeinde Rankweil
 
Rankweil
Rankweil
Kommentar erstellt am: 06.12.2021 um 08:40 Uhr
Titel: AW: Wunsch nach Zebrastreifen
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Sehr geehrte Frau Rivera,

leider liegt Ihr Anliegen nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.

Da es sich bei der Langgasse um eine Landesstraße (L 52) handelt, ist für die Errichtung (Ermittlungsverfahren, Verordnung…) die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zuständig. Die Behörde hat sich im Ermittlungsverfahren dabei an die Richtlinien zur Errichtung von Schutzwegen (RVS-Schutzwege/Schutzwegfibel) zu halten. Weiters sind die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Wesentliche Punkte dieser Richtlinien sind Personenquerungsfrequenzen, die Fahrzeugfrequenzen, die zulässige Fahrgeschwindigkeit, die Sichtweiten, Aufstellflächen, Beleuchtung, Abstand zum nächsten Schutzweg….

Ob in diesem Bereich eine Schutzweganbringung rechtlich möglich ist, hat somit die BH Feldkirch zu entscheiden. Oftmals fehlt es jedoch an der nötigen Fußgängerfrequenz.

Markus Lorenzi
Marktgemeinde Rankweil
Infrastruktur
 
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