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Parkplatz Baggerlöcher Brederis
Meldungsnummer | 2/2016 |
Erstellt am | 24.02.2016 um 10:37 Uhr |
Kategorie | 09 Sonstiges |
Standort |
Gisinger Straße 6830 Rankweil |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 26.02.2016 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Durfte beim letzten See-Besuch feststellen, dass eine Höhenkontrolle bei der Einfahrt zum Parkplatz angebracht wurde.
Da keine Bäume oder sonstiges bei einem Freiluft-Parkplatz Fahrzeuge beschädigen können, denke ich dass es gegen LKWs und Campingmobile geht. Hätte da eine Verbotstafel nicht gereicht?
2 Meter finde ich persönlich gerade etwas knapp bemessen. Ein normaler VW Bus wird da schon Mühe haben, wenn die Markierung schief steht, oder ein Dachträger dran ist Dann hat man keine Parkmöglichkeit mehr. Wo sollen dann z.B. Großfamilien parken?
Freue mich über eine Rückmeldung.
Da keine Bäume oder sonstiges bei einem Freiluft-Parkplatz Fahrzeuge beschädigen können, denke ich dass es gegen LKWs und Campingmobile geht. Hätte da eine Verbotstafel nicht gereicht?
2 Meter finde ich persönlich gerade etwas knapp bemessen. Ein normaler VW Bus wird da schon Mühe haben, wenn die Markierung schief steht, oder ein Dachträger dran ist Dann hat man keine Parkmöglichkeit mehr. Wo sollen dann z.B. Großfamilien parken?
Freue mich über eine Rückmeldung.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Rothmund,
wie Sie richtig feststellen, wurde die Höhenkontrolle aufgrund von illegaler Benützung des Parkplatzes durch Großfahrzeuge und Wohnwägen errichtet. Dabei wurde jedoch die Normalhöhe von Kleinbussen berücksichtigt. Die Benützung des Parkplatzes im Erholungsgebiet Paspels ist nur für PKW' s vorgesehen und nicht als Abstellplatz für Großfahrzeuge und Camper.
Die Maßnahme wurde erforderlich, weil die Verbotstafeln leider laufend ignoriert wurden und durch die Missachtung den wirklich Erholungssuchenden die Parkmöglichkeiten genommen wurde.
Heinz Bechtold
Marktgemeinde Rankweil
wie Sie richtig feststellen, wurde die Höhenkontrolle aufgrund von illegaler Benützung des Parkplatzes durch Großfahrzeuge und Wohnwägen errichtet. Dabei wurde jedoch die Normalhöhe von Kleinbussen berücksichtigt. Die Benützung des Parkplatzes im Erholungsgebiet Paspels ist nur für PKW' s vorgesehen und nicht als Abstellplatz für Großfahrzeuge und Camper.
Die Maßnahme wurde erforderlich, weil die Verbotstafeln leider laufend ignoriert wurden und durch die Missachtung den wirklich Erholungssuchenden die Parkmöglichkeiten genommen wurde.
Heinz Bechtold
Marktgemeinde Rankweil
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Danke für Deine Bewertung!
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vielen Dank für Ihre Nachricht - gerne habe ich Sie an Herrn Heinz Bechtold, Leiter der Abteilung Infrastruktur und Bauwesen, zur Beantwortung weitergleitet.
Herzliche Grüße
Elke Moosbrugger
Sekretariat